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Verhandlung weckt großes Interesse

Nach Anti-Corona-Demo in Ottersweier: Kontrahenten einigen sich vor Gericht

In der Verhandlung vor der Zivilkammer des Landgerichtes erreichte Ute Kretschmer-Risché, dass Klaus Harsch sie nicht mehr als „notorische Linksextremistin“ bezeichnen darf. Diese Worte fielen bei einer Anti-Corona-Demonstration im April in Ottersweier.

Gruppe mit Polizisten
Bei der Demonstration von Gegnern der Corona-Politik am 11. April in Ottersweier sind Worte gefallen, die zur einer gerichtlichen Auseinandersetzung führten. Foto: Katrin König-Derki

Kurzfristig musste der große Sitzungssaal am Landgericht Baden-Baden geöffnet werden, um zumindest einigen Zuhörern mehr Einlass zu gewähren. Die Verhandlung vor der Zivilkammer um eine Einstweilige Verfügung, die die Rastatterin Ute Kretschmer-Risché gegen den Rastatter Rechtsanwalt Klaus Harsch beantragt hatte, weckte so großes Interesse, dass der ursprünglich vorgesehene Saal unter Corona-Regeln nicht ausreichte.

Letztlich mussten dennoch viele draußen bleiben. Am Ende nahmen beide Parteien den Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Annette Zeller an, sich gütlich zu einigen.

Harsch hatte bei einer Anti-Corona-Demo in Ottersweier am 11. April Kretschmer-Risché als „notorische Linksextremistin“ bezeichnet sowie ihr vorgehalten, dass sie die illegale Einschleusung nach Deutschland und die Antifa unterstütze. Harschs Worte in Ottersweier fielen einen Tag, nachdem in Rastatt eine Kundgebung von Gegnern der Corona-Restriktionen verboten worden war. Nach wie vor ist Harschs Rede im Internet verfügbar.

Harsch darf Kretschmer-Risché nicht mehr als „notorische Linksextremistin“ bezeichnen

Kretschmer-Risché wählte den Weg vor Gericht, um sich gegen die nach ihrer Ansicht rufschädigenden und unwahren Beleidigungen zu wehren. Konsequenz: Harsch darf Kretschmer-Risché künftig nicht mehr als „notorische Linksextremistin“ bezeichnen und auch nicht behaupten, dass sie die illegale Einwanderung seit Jahren unterstütze. Zugleich akzeptierte er es, sich dafür zu entschuldigen, falls dies als eine Beleidigung aufgefasst worden sei.

Diese Absicht hatte Harsch in der Verhandlung allerdings vehement bestritten. Im Gegenzug soll sich Kretschmer-Risché von allen militanten Gruppierungen der Antifa distanzieren. Die Klägerin, die sich seit Jahren intensiv in der Flüchtlingsarbeit, im Bündnis „Rastatter Zukunft“ und auch darüber hinaus vielfach sozial engagiert, betonte in der Verhandlung indessen eindringlich, dass „ich nichts mit der Antifa zu tun habe“.

Harsch argumentiert mit einem laut Kretschmer-Risché falschen Foto

Mit aller Deutlichkeit unterstrich sie: „Ich bin eine überzeugte Pazifistin, mir würde es nie in den Sinn kommen, Extremistisches zu unterstützen.“ Harsch führte unter anderem ein Foto auf der Facebook-Seite von Kretschmer-Risché an, wo sie Informationsmaterial mit einem Mitglied der Antifa verteilt haben soll.

Die Klägerin gab an, gar nicht selbst auf dem Foto zu sein. Auch Kretschmer-Rischés Unterstützung des gemeinnützigen Vereins Sea-Watch, der sich um die zivile Seenotrettung von Flüchtenden kümmert, prangerte Harsch hart an, da „sie unter der Antifa-Flagge segelt“.

Kretschmer-Rischés Rechtsanwalt Holger Rothbauer sah durch die Äußerungen von Harsch die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin „in gravierender Weise betroffen“. Der Vorwurf, illegale Einwanderer zu unterstützen, sei eine Tatsachenbehauptung, zu der jegliche Beweise fehlten.

Video der Klägerin landete im Internet, ihre Mailkonten wurden gehackt

Harschs Rechtsanwalt Eduard Grafe warf der Klägerin vor, sich an der Spitze der Bewegung gestellt zu haben, die die Anti-Corona-Demo in Rastatt untersagen wollte. Harsch sprach von einer „Demonstrationsbehinderungsbewegung“. Grafe beteuerte, dass Harsch nie beabsichtigt habe, die in Ottersweier gehaltene Rede ins Netz zu stellen.

Es ging mir nicht darum, jemanden persönlich anzugreifen.
Klaus Harsch, Rechtsanwalt

Harsch selbst konstatierte, dass „es mir nicht darum ging, jemanden persönlich anzugreifen“. Wie das Video dennoch online gegangen sei, könne er sich nicht erklären.

Kretschmer-Risché, deren Mailkonten nach ihren Ausführungen zwei Tage nach der Demo in Ottersweier gehackt wurden und deren Name in rechtsextremen Chat-Gruppen auftauchte, versicherte, noch nie etwas Gesetzeswidriges getan zu haben: „Es ist mir ganz wichtig, mich an die Regeln zu halten.“

Aber: Durch Harschs Äußerungen „wirft man mich den Wölfen zum Fraß vor“. Zugleich erklärte sie, dass „auf meiner Seite alle Menschen stehen, die in Rastatt dafür sorgen, dass wir sozialen Frieden haben“.

Richterin am Landgericht Baden-Baden schlägt gütliche Einigung vor

Richterin Zeller hatte in einleitenden Worten zu Beginn der Verhandlung einen detaillierten Blick auf die Abwägung von Persönlichkeitsrechten, Werturteilen, Meinungsäußerungen, Beleidigungen und Schmähkritik, aber auch auf den Bedeutungsgehalt der geäußerten Worte geworfen.

Zeller schlug am Ende die akzeptierte gütliche Kompromisslösung vor – gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass die beiden Kontrahenten „künftig in Rastatt auch wieder miteinander zu tun haben werden“.

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