
Facebook-Gruppen auch in Mittelbaden werden zunehmend als sozialer Pranger genutzt. Jüngst wurde dort beispielsweise das Foto eines Mannes gepostet mit der Warnung, er würde rumlaufen und sehe verdächtig aus, man solle aufpassen.
In einem anderen Fall wurde ein verkehrswidrig abgestelltes Auto gepostet mit der Frage, warum die Polizei das nicht abschleppt. Yannik Hilger (Foto: Jochen Gumpp) von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Offenburg nimmt dazu Stellung.
Was hält die Polizei von solchen Postings und was rät sie bei verdächtigen Beobachtungen?
Yannik HilgerGrundsätzlich empfehlen wir bei verdächtigen Beobachtungen zuallererst, unverzüglich die Polizei unter der 110 zu verständigen – und das lieber einmal mehr als einmal zu wenig.
Darf man einfach Personen fotografieren und das Foto im Internet mit dem Verdacht auf eine mögliche Straftat veröffentlichen?
HilgerGrundsätzlich hat jeder Mensch das sogenannte Recht am eigenen Bild. Wird jemand fotografiert und das Foto im Anschluss veröffentlicht, was einem Post in einer Facebook-Gruppe entspricht, stellt das eine Verletzung dieses Rechts dar. Es handelt sich also im weiteren Sinne um einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechte. Das Kunsturhebergesetz sieht bei einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild als Strafe entweder einen Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Was im Einzelfall droht, hängt dabei von den individuellen Umständen ab.
Immer wieder liest man in diversen Facebook-Gruppen auch einfach nur Hinweise, es hätten verdächtige Personen geklingelt. Findet die Polizei das hilfreich, damit die Leute gewarnt sind oder schürt das eher Hysterie?
HilgerZunächst ist die Beschreibung „verdächtige Personen“ in diesem Kontext sehr subjektiv zu werten. Daher kann es nach hiesiger Einschätzung nicht unbedingt als hilfreich eingestuft werden, wenn ohne vorherige polizeiliche Abstimmung ein möglicher Verdacht in den sozialen Netzwerken öffentlich gemacht wird. Sollten wir jedoch im Zuge einer verdächtigen Wahrnehmung involviert sein und zu der Bewertung kommen, dass eine Warnung an die Bevölkerung sinnvoll erscheint, so kommunizieren wir das auch regelmäßig im Rahmen unserer Pressearbeit. Diese polizeilichen Warnmeldungen öffentlich zu teilen, kann dann wiederum sehr hilfreich sein.