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Unterschiedliche Regeln

Landkreis Rastatt muss Corona-Hilfen für Baden-Airpark zahlen - andere nicht

Gleiche Regeln für alle gilt im Fall des Baden-Airparks anscheinend nicht. Der vom Land getragene Hauptanteilseigner wird von einer finanziellen Beteiligung befreit. Die kleineren Gesellschafter müssen dagegen zahlen. Eine Situation mit fadem Beigeschmack.

Der neue Geschäftsführer der Baden-Airpark GmbH, Uwe Kotzan, steht vor dem Verwaltungsgebäude des Baden-Airpark.
Hofft auf einen finanziellen Ausgleich: BAG-Geschäftsführer Uwe Kotzan ist für Landeshilfen auf die Unterstützung der Gesellschafter angewiesen. Foto: Gerold Hammes

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