Noch schnell Zigaretten ziehen oder Abendessen im Lokal abholen: Wer im Landkreis Rastatt nach 20 Uhr vor die Tür gehen möchte, kann das seit dem 11. Februar wieder ohne triftigen Grund machen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die landesweite nächtliche Ausgangssperre gekippt.
Doch in Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz eine Woche lang über dem Grenzwert von 50 liegt, können Behörden vor Ort trotzdem Ausgangsverbote aussprechen.
Der Landkreis hat die 50er-Grenze am Mittwoch, 17. Februar, gerissen. Nachdem die Inzidenz zuvor stetig gefallen war, liegt sie seitdem durchgängig wieder über der entscheidenden Marke. Sorge, dass der Spaziergang nach 20 Uhr wieder verboten wird, müssen sich die Rastatter und die Bewohner im Umland aber zumindest vorerst trotzdem nicht machen.