Skip to main content

Nur ein anonymer Kaufinteressent

Corona bremst Kronospan-Pläne in Bischweier aus

Der Verkauf des Kronospan-Geländes in Bischweier steht coronabedingt noch aus. Bisher gibt es lediglich einen ernsthaften Interessenten. Dieser will aber anonym bleiben.

Ein verlassenes Industriegelände.
Einen Interessenten an der Angel: Für das Kronospan-Gelände an der B462 gibt es einen möglichen Käufer. Foto: Martina Holbein

Nichts Neues in Sachen Kronospan-Gelände. Seit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis wurden Teile der Produktionsanlagen abgebaut, aber beim Verkauf, der noch zu Beginn dieses Jahres zügig vonstatten zu gehen schien, traten Corona und der damit verbundene Einbruch der Wirtschaftskraft auf die Bremse. So zumindest berichtete Bürgermeister Robert Wein bei der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates.

Möglicher Käufer will anonym bleiben

Immerhin gibt es einen ernsthaften Interessenten. Dieser will sich zusammen mit der bisherigen Besitzerin, der Firma Kronospan, in einer nicht-öffentlichen Sitzung mit seinem Konzept präsentieren. Falls irgendetwas über die Identität des möglichen Käufers an die Öffentlichkeit dringen sollte, wäre dieser als Interessent weg, so der Bürgermeister.

In seiner Sitzung vom 18. Juni dieses Jahres hatte der Gemeinderat klare Richtlinien beschlossen, wie er sich eine Neuaufstellung des Geländes an der B462 vorstellt. Die Anwohner in Bischweier und Kuppenheim sollen nicht durch Emissionen beeinträchtigt werden, der Aufstellungs- und später ein Bebauungsplan, in den die Rechtsprechung aufgenommen wird, die zum Erlösen der bisherigen Betriebserlaubnis führte, sollen so gestaltet sein, dass ökologische Vorgaben wie großflächige Dachbegrünung und Fotovoltaik Standard sind.

Wenn die Causa öffentlich wird, dann soll es eine Bürgerbefragung und einen Bürgerentscheid geben, so Bürgermeister Wein. „Die Gemeinde möchte einerseits, dass das Gelände so genutzt wird, dass Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen für die Bischweier entstehen und fließen, andererseits sollen die Bürger nicht in ihrem Wohnen und Leben beeinträchtigt werden“.

nach oben Zurück zum Seitenanfang