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Streit im Münchfeld

Braun statt grün: Knöllchen für das Parken auf einer Grünanlage sorgt für Ärger in Rastatt

Kann eine Grünanlage eine Grünanlage sein, ohne grün zu sein? Diese Frage führt in Rastatt zum Streit zwischen einer Behörde und einer Familie. Der Hintergrund: Ein Strafzettel, den der Familienvater aus Hügelsheim in Rastatt-Münchfeld kassierte.

Die Fläche neben der Bushaltestelle Stadionstraße im Münchfeld hat das heiße Wetter seine ursprüngliche Farbe gekostet.
War mal saftig grün: Die Fläche neben der Bushaltestelle Stadionstraße im Münchfeld hat das heiße Wetter seine ursprüngliche Farbe gekostet. Foto: Privat

Grün oder nicht grün, das ist hier die Frage. Nein, Shakespeare ist nicht auferstanden, um sich im Deutschland des 21. Jahrhunderts plötzlich politisch zu engagieren. Aus dem Stoff, der sich jüngst im Münchfeld abgespielt hat, hätte er aber sicherlich Inspiration für ein Theaterstück ziehen können – zwar nicht gerade für ein Drama, aber dasselbe in Grün.

Die Hauptprotagonisten: eine Familie. Der Gegner: eine Behörde. Die Kulisse: eine Grünanlage. Oder doch keine? Das liegt wohl im Auge des Betrachters, wie unser Stück zeigt.

Die Handlung, selbstverständlich nach wahren Begebenheiten, wäre folgende: Eine Familie aus Hügelsheim fährt gut gelaunt im Auto zum Flohmarkt im Münchfeld. Die Sonne scheint, die Vögel zwitschern. Schnell ist der passende Platz fürs Fahrzeug gefunden – ein Glück, denn „die Parkplatzsituation im Umfeld ist tatsächlich gelegentlich chaotisch bis unübersichtlich“, wie der Familienvater später berichtet. Doch diesmal ist alles im grünen Bereich.

Sie hätten heute einen guten Parkplatz gefunden, sagt er und stimmt seinen Kindern zu, die das Parken anderer Besucher – an Kreuzungsbereichen, auf Gehwegen und vor Feuerwehrzufahrten – kritisieren. Also aussteigen, und grünes Licht für viel Spaß beim Flohmarktvergnügen.

Knöllchen im Münchfeld für das Parken auf einer Grünanlage

Spätestens nach der Rückkehr zum Auto ist es damit allerdings vorbei. Denn da wartet ein Knöllchen mit der satten Summe von 55 Euro. Der Grund für den Strafzettel – wie auch für den Vater, sich grün und blau zu ärgern – lautet: „Parken auf einer Grünanlage“.

„Eine Grünanlage ist meines Erachtens ein Ort, der der Erholung dient oder gärtnerisch angelegt ist, oder bei der die Natur geschützt werden soll“, meint der Vater und wendet sich direkt an die Bußgeldstelle. Bei der verdorrten Fläche im Bereich der Bushaltestelle könne er auch mit viel Fantasie keinen Tatort feststellen.

Zugegeben: Von Rasen kann hier kaum mehr gesprochen werden. Beim Betrachten des beigefarbenen Untergrunds stellt sich tatsächlich die Frage: Kann eine Grünanlage eine Grünanlage sein, ohne grün zu sein? Oder verliert sie mit ihrer Farbe auch das Recht auf den ursprünglichen Zweck?

Zählen im Sommer nur grüne Grünflächen, haben Autofahrer viele Möglichkeiten

Na wenn das so ist, dann müssten Autofahrer im Sommer von nun an nur lang genug warten, um endlich genügend Plätzchen für sich zu ergattern. Das Murgufer sieht auch schon ganz schön trocken aus... Und der ein oder andere Fußballverein würde wohl zweimal überlegen, ob er sich nicht doch lieber einen Greenkeeper leisten will. Fußballfelder gefüllt mit Autos statt Spielern?

Und wer weiß, wann der nächste Regen kommt, und ob ein verbrannter Rasen bis dahin nicht komplett den Karossen weichen musste. Hätten die Autofahrer dann diese ehemalige Grünanlage für sich erobert? Zum Parkplatz umfunktioniert durch höhere Gewalt? Ganz so schnell geht das (zum Glück?) dann doch nicht.

Die Bußgeldstelle klärt auf: Die verdorrte Fläche sehe im Moment witterungsbedingt nicht mehr grün aus, gehöre aber weiterhin zu einer Grünfläche, „die nicht zum Parken genutzt werden darf“. Eine angehängte Satellitenaufnahme vom April soll wohl beweisen: Die Grünanlage war wirklich mal grün!

Die Verwarnung wird also aufrecht erhalten – und wütende Beschuldigungen des Vaters laut Behörde „verständlicherweise nicht kommentiert“. Naja, grün werden sich Familienvater und Bußgeldstelle wohl nicht mehr.

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