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Rechtlich zulässig

Gegen Klinik-Pläne im Rastatter Münchfeld: Bürgerentscheid am 7. Mai

Über den Erhalt des Erholungsgebiets am Münchfeldsee sollen die Bürger am 7. Mai abstimmen. Der Entscheid kostet 172.000 Euro.

 Infostand der Buergerinitiative gegen den Klinikumstandort Am Muenchfeldsee auf dem Rastatter Wochenmarkt
Im Oktober sammelte die Bürgerinitiative Unterschriften in der Innenstadt von Rastatt. Foto: Frank Vetter

Der Bürgerentscheid über den Erhalt des Erholungsgebiets am Münchfeldsee soll am 7. Mai stattfinden. Diesen Vorschlag unterbreitet die Verwaltung dem Gemeinderat für die Sondersitzung am Mittwoch, 1. Februar, um 17.30 Uhr in der Badner Halle.

Die Verwaltung hält den Bürgerentscheid für rechtlich zulässig. Allerdings drängt man im Rathaus darauf, die zu entscheidende Frage zu präzisieren. Vorgeschlagen wird: „Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans am Standort ,Am Münchfeldsee’ für den Bau eines Klinikums?“

Die Verwaltung hält diese Frage jedoch für „nicht hinreichend bestimmt“. Argumentiert wird, dass nicht exakt erkennbar sei, welche Grundstücke genau einer Bebauungsplanung entzogen werden sollen. Aus diesem Grund ist eine Konkretisierung auf den Stimmzetteln vorgesehen.

Bürgerinitiative will das Zentralklinikum nicht am Münchfeldsee

Aufgelistet werden die drei betroffenen Flurstück-Nummern. Geeinigt hat sich die Verwaltung mit der Bürgerinitiative (BI) „Für südlicher Stadteingang (Merzeau)“, dass in die geplante Info-Broschüre für die Bürger der Lageplan mit aufgenommen wird, aus dem klar hervorgeht, um welche Fläche es geht.

Die Bürgerinitiative hatte über Wochen Unterschriften gesammelt, um den Bau eines Zentralklinikums am Münchfeldsee zu verhindern. Um den Bürgerentscheid in die Wege zu leiten, musste die Interessengengemeinschaft Unterschriften von sieben Prozent der 38.103 Wahlberechtigten zusammenbekommen. Dieses erforderliche Quorum (2.668 Bürger) wurde bei der Überprüfung der Listen am 4. Januar erreicht.

Eigentlich müsste die BI für ihr Bürgerbegehren auch einen Vorschlag zur Deckung der Kosten vorlegen. Da aber das Begehren aktuell noch keine Kosten verursacht, wurde mit der Bürgerinitiative vereinbart, auf einen Kostendeckungsvorschlag zu verzichten.

Allerdings wird der Bürgerentscheid selbst Kosten von insgesamt rund 172.000 Euro verursachen. Die Herstellung der schriftlichen Information für die Bürger kostet laut Verwaltung rund 57.000 Euro; hinzu kommen der Postversand (50.000 Euro) sowie die Durchführung der Wahl selbst (65.000 Euro).

Die Sondersitzung am Mittwoch ist öffentlich. Die Verwaltung betont, dass Foto- und Videoaufnahmen nicht gestattet sind.

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