Sie war genau drei Wochen in Kraft: Das Landratsamt hat an diesem Mittwochnachmittag bekanntgegeben, dass die nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte im Landkreis Rastatt ab Donnerstag, 16. Dezember, wieder aufgehoben ist.
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Tagen unter der entscheidenden Marke von 500. Am Mittwoch gab das Landesgesundheitsamt den Wert mit 405,9 an. Im Stadtkreis Baden-Baden ist die Maßnahme schon seit dem 3. Dezember nicht mehr in Kraft.
Seit dem 25. November durften Ungeimpfte das Haus zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Bei Verstößen drohten Bußgelder im Rahmen zwischen 50 und 500 Euro, der Regelsatz liegt bei 75 Euro. Es ist allerdings fraglich, ob diese Strafen überhaupt zum Tragen kamen.
Corona-Verordnung lässt zahlreiche Ausnahmen zu
Kommunen und Polizei sahen sich bei Überprüfung gegenseitig in der Pflicht. Die Polizei führte nach eigenen Angaben zwar Kontrollen durch, wenn es konkrete Verdachtsmomente gebe.
Es seien aber beispielsweise keine Fußstreifen unterwegs, die nächtliche Spaziergänger nach ihren Impfnachweisen fragten. Das Problem mit den Verdachtsmomenten: „Man sieht den Leuten ja nicht an, ob sie geimpft sind oder nicht“, wie eine Polizeisprecherin sagte.
Die Corona-Verordnung des Landes sieht für die Ausgangsbeschränkungen außerdem zahlreiche Ausnahmen vor, die als „triftige Gründe“ gelten. Neben einer Gefahr für Leib und Leben zählen dazu Arztbesuche, dienstliche Verpflichtungen oder „im Freien allein ausgeübte körperliche Bewegung“. Und ganz allgemein auch noch „sonstige vergleichbar gewichtige Gründe“.