Skip to main content

Erzieher müssen Maske tragen

Neue Corona-Regeln: Gesundheitsamt weitet Maskenpflicht in Rastatt aus

Der Inzidenzwert der Stadt Rastatt ist zwar leicht gesunken, dennoch reagiert das Kreis-Gesundheitsamt mit einer neuen Allgemeinverfügung: Ab Samstag gelten deutlich strengere Maskenregeln in der Innenstadt, an der Rheinpromenade und auch in Kindergärten.

Rastatter Schlossgarten, Frau  mit Regenschirm
Nur noch mit Maske: An „beliebten Begegnungsorten“ gilt von Samstag an tagsüber eine Maskenpflicht. Auch der Rastatter Schlossgarten zählt dazu. Foto: Hans-Jürgen Collet

Seit diesem Samstag gelten in Rastatt noch strengere Corona-Regeln als im restlichen Landkreis: Mit einer 7-Tages-Inzidenz von 326,5 (Stand 19. März, 14 Uhr) liegt die Barockstadt weit über dem Durchschnitt, weshalb das Gesundheitsamt eine neue Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet erlassen hat.

Sie betrifft allerdings nur eine Ausweitung der Maskenpflicht. Die auch von der Stadt erwartete Ausgangssperre ist nicht verhängt worden.

Die neuen Masken-Regeln gelten „in ausgewählten Fußgängerbereichen“ sowie in Kindergärten. Die Verfügung gilt bis zum 17. April. Die durch die Landesverordnung verhängten Regelungen bleiben gültig.

Neue Regeln für die Rastatter Innenstadt und Kindertageseinrichtungen

Die erweiterte Maskenpflicht gilt „in weiten Bereichen der Rastatter Innenstadt“ sowie an der Plittersdorfer Rheinpromenade, heißt es aus dem Landratsamt. Konkret betroffen sind der Marktplatz, die Rathausstraße, die Schlossstraße, die Museumsstraße sowie die Poststraße, das Museumstor, der Schlossgarten, der Tapis Vert an der Ludwigsfeste, der Kulturplatz, die Bahnhofsunterführung und die Pagodenburganlage.

Hier müssen an allen Wochentagen in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends Alltagsmasken getragen werden. Auf der Rheinpromenade gilt die Maskenpflicht freitags bis sonntags zwischen 8 und 22 Uhr. Anders als in vielen öffentlichen Bereichen reichen hier Alltagsmasken, die keinem medizinischen Standard genügen.

An diesen Stellen in Rastatt muss eine Maske getragen werden:
An diesen Stellen in Rastatt muss eine Maske getragen werden: Foto: Landratsamt Rastatt

Das Landratsamt erklärt dazu, dass es sich bei den betroffenen Bereichen um beliebte Begegnungsorte handele: „Auch wenn ein Großteil der dort gelegenen Geschäfte in der Rastatter Innenstadt für den Publikumsverkehr geschlossen ist und Ansammlungen verboten sind, gehen hier auch am Wochenende viele Personen spazieren und es finden viele Treffen und Begegnungen statt.“ Diese würden durch die Maskenpflicht sicherer gemacht.

Erzieher müssen jetzt medizinische Masken tragen

Die Maskenpflicht wird außerdem auf sämtliche Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet ausgeweitet. Hier besteht ab sofort „für alle Personen mit Ausnahme der betreuten Kinder“ die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Betroffen davon sind sämtliche Räume und Flächen der Einrichtungen, also nicht nur alle Innenräume, sondern auch die Spielflächen im Außenbereich.

Erzieher, sonstiges Personal und auch Eltern, die den Kitabereich betreten, müssen während des gesamten Aufenthalts Maske tragen, heißt es in der Verfügung. Zudem gelten weiterhin die üblichen Abstandsregeln von 1,50 Meter für abholende Personen. Das Kitapersonal darf die Masken immer dann absetzen, wenn es sich alleine in einem Raum aufhält. Eine weitere Ausnahme bilden die Mahlzeiten: Hier müssen aber zwingend die Abstände eingehalten werden. Eine Ausnahme für Raucher gibt es explizit nicht. Parallel dazu hat das Land eine Maskenpflicht für Grundschüler und ihre Lehrer verhängt.

Hier gehen viele Personen spazieren und es finden viele Treffen und Begegnungen statt.
Auszug aus der Allgemeinverfügung

Mit den verschärften Regeln reagiert das Landratsamt auf die außerordentlich hohe Inzidenz in der Barockstadt. Sie ist nach wie vor nicht auf konkrete Hotspots zurückzuführen. „Es ist ein breites, diffuses Infektionsgeschehen, das in erster Linie auf das Nichteinhalten der einschlägigen AHA-Regeln zurückzuführen ist“, erklärt Pressesprecher Michael Janke auf Nachfrage der BNN. Gleichzeitig sei durch das Auftreten der Mutationen, die inzwischen die Hälfte aller Erkrankungen ausmachen, eine höhere Infektionsverbreitung gegeben.

Rathaus in Rastatt ist froh über die verschärften Corona-Regeln

Im Rastatter Rathaus ist man erleichtert, dass das Gesundheitsamt auf die Situation reagiert hat. „Wir müssen mit allen Kräften gegensteuern und sehen die Allgemeinverfügung als guten Weg“, erklärt Stadtsprecherin Heike Dießelberg. „Wir alle wollen schließlich, dass wieder ein normales Leben einkehrt.“

Das Infektionsgeschehen ist in erster Linie auf das Nicht-Einhalten der AHA-Regeln zurückzuführen.
Michael Janke, Pressesprecher des Landkreises

Die im Vergleich zum Vortag um zwei Punkte leicht gesunkene Inzidenz stelle noch keinen Grund zur Freude dar. „Wir sind nach wie vor hochgradig besorgt“, sagt Dießelberg. „Etwas Aufatmen können wir erst, wenn es Richtung 50 geht und davon sind wir einfach noch viel zu weit entfernt.“

Ausgangssperren für einzelne Städte sind nicht möglich

Auch die Inzidenz des Landkreises bewegt sich nach wie vor auf hohem Niveau und steigt weiter an. Aktuell liegt der 7-Tages-Wert bei 184,5, in ganz Baden-Württemberg liegt sie lediglich bei 89. Auch wenn die Kreis-Inzidenz auch maßgeblich von der Rastatter Situation beeinflusst wird – ein Anlass für Rechenspielchen bietet sich dennoch nicht.

Wie das Landratsamt erklärt, hat es keine Handhabe, den Wert der Stadt Rastatt aus der Kreiszahl herauszurechnen, um den restlichen Kommunen im Landkreis möglicherweise mehr Lockerungen zuzubilligen. „Diese Möglichkeit besteht nicht“, heißt es dazu knapp aus dem Landratsamt.

Ebenso kann das Landratsamt keine Ausgangssperre für einzelne Städte verhängen, wie Kreissprecher Michael Janke erklärt: „Dies würde unter Umständen einen unerwünschten Tourismus befördern.“ Sollte sich die Inzidenz im gesamten Kreisgebiet weiter nach oben entwickeln, könnte über das Thema „neu nachgedacht“ werden. Zudem wolle die Kreisverwaltung die Bund-Länder-Beratungen Anfang nächster Woche abwarten.

Gottesdienste

Die katholische Seelsorgeeinheit und die evangelische Kirchengemeinde Rastatt sagen für Samstag, 20. März und Sonntag, 21. März 2021, alle Gottesdienste in Rastatt ab. Dies erklären beide Kirchen in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Grund für den Schritt der beiden Kirchen ist die anhaltend hohe Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Rastatt, die inzwischen über 300 liegt. Die Entscheidung bezieht sich zunächst nur auf das bevorstehende Wochenende. Über die Gottesdienste in den nächsten Wochen, insbesondere über diejenigen in der Kar- und Osterzeit wird anhand der Entwicklung in den kommenden Tagen entschieden. BNN

nach oben Zurück zum Seitenanfang