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Regierungspräsidium sieht kein Fehlverhalten

Dienstaufsichtsbeschwerde abgelehnt: Rastatts Oberbürgermeister gilt als nicht befangen

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Rastatts Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch (CDU) abgelehnt. Der Gemeinderat wollte sich zu einer Klausurtagung im Daimler-Kundencenter treffen. Das sorgte für viel Kritik und die Beschwerde.

Das Benz-Werk Rastatt.
Markanter Zugang: Die Kunden betreten das gläserne Kundencenter neben dem Rastatter Benz-Werk über eine langgezogene Rampe. Foto: Hans-Jürgen Collet

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch (CDU) abgelehnt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde hatte Pütschs Amtsvorgänger und Rechtsanwalt Klaus-Eckhart Walker angestrengt. Der Grund: Die Stadt plante ursprünglich, im Oktober eine Klausurtagung mit dem Gemeinderat im Mercedes Benz-Kundencenter stattfinden zu lassen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK) sieht nun nach einer Prüfung kein Fehlverhalten des Oberbürgermeisters und keine Grundlage für den von Walker erhobenen Vorwurf einer Befangenheit und eines Interessenkonfliktes. Das steht in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums.

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird dieser zufolge das persönliche Verhalten eines Amtsträgers gerügt. „Raum für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten ist dabei grundsätzlich nur, wenn ein nicht unerhebliches Fehlverhalten festgestellt werden kann.“ Das liege von Oberbürgermeister Pütsch in diesem Fall aber nicht vor.

Aktuelles Planungsverfahren betrifft Daimler unmittelbar

Das Regierungspräsidium führt in seiner Argumentation weiter aus, dass eine Klausurtagung des Rastatter Gemeinderats im Mercedes-Benz Kundencenter Rastatt (KC) trotz des aktuellen Planungsverfahrens, das Daimler unmittelbar betrifft, nicht geeignet ist, den „bösen Schein“ der Befangenheit oder mangelnden Uneigennützigkeit zu erwecken“.

Die Stadtverwaltung Rastatt habe nachvollziehbar dargelegt, dass an dem geplanten Termin der Klausurtagung keine anderen geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung standen. Insbesondere hätten keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestanden. Die Tagung sollte zudem wegen der Corona-Pandemie in Rastatt abgehalten werden.

Fiktives Angebot der Badner Halle ist preislich identisch

Aufgrund der erhöhten Hygiene-Anforderungen sind nur sehr großzügige Räumlichkeiten in Betracht gekommen, schreibt das RPK in seiner Mitteilung. Es liege ein Angebot über die Anmietung des KC vom 15. September vor, in welchem die einzelnen Positionen detailliert aufgeschlüsselt seien.

Der Angebotspreis soll mit dem in einem fiktiv nachträglich eingeholten Angebot des Eigenbetriebs Rastatt für die Badner Halle ausgewiesenen Preis nahezu identisch sein. Die Badner Halle stand allerdings zu dem Termin nicht zur Verfügung, heißt es in der Pressemitteilung. Hinzu komme, dass es sich nach Auskunft der Stadtverwaltung Rastatt bei dem KC um ein Veranstaltungs- und Tagungszentrum mit öffentlichem Restaurant handele.

„Bei dieser Sachlage ist nicht ersichtlich, wo ein nicht zulässiger Vorteil für Oberbürgermeister Pütsch oder die Stadt Rastatt als Voraussetzung des Vorwurfs der Befangenheit oder mangelnder Uneigennützigkeit liegen könnte“, heißt es.

Rastatts Oberbürgermeister sagte nach Kritik die Klausurtagung ab

Der Oberbürgermeister hatte Ende September nach Kritik am Tagungsort die Reißleine gezogen und die Klausurtagung abgesagt. Stadtrat Michael Weck (SPD) hatte das Thema bereits im Technischen Ausschuss am 13. September anschneiden wollen, war von Pütsch aber auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen worden.

Daraufhin richtete Pütschs Amtsvorgänger Klaus-Eckhart Walker eine Dienstaufsichtsbeschwerde ans Regierungspräsidium Karlsruhe.

Walker argumentierte mit Zweifeln an objektiver Amtsführung

Walker argumentierte, dass der Gemeinderat zuletzt am 27. Januar mehrere Beschlüsse im Zusammenhang mit einer möglichen Erweiterung des Benz-Werks getroffen hat. Walker habe angesichts der Tagung im Kundencenter „erhebliches Misstrauen gegen eine unparteiische und objektive Amtsausübung im Zusammenhang mit der weiteren Durchführung und Umsetzung der Beschlüsse“.

Der Tagungsort begründe „mehr als erhebliche Zweifel an der objektiven Amtsführung des Leiters der Verwaltung, der teilnehmenden Mitarbeiter sowie der Mitglieder des Gemeinderates“.

Das Regierungspräsidium bat die Stadtverwaltung schließlich um eine Stellungnahme. Der Oberbürgermeister hatte die Veranstaltung aber bereits abgesagt. „Die in den letzten Tagen geäußerte Kritik an der Wahl des Veranstaltungsortes Mercedes-Benz-Kundencenter für die Klausurtagung mit dem Gemeinderat hat aus meiner Sicht die Sachebene völlig verlassen und droht zum Spielball politischer Schaukämpfe zu werden“, kritisierte Pütsch.

Die städtische Pressesprecherin Heike Dießelberg wies schon damals darauf hin, dass die Verwaltung im Vorfeld alle infrage kommenden Veranstaltungsorte in der Stadt geprüft habe.

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