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Gericht verbietet Doppelbesteuerung

Wegfall der Wettbürosteuer: Stadt Rastatt hat weniger Einnahmen

Nach Leipziger Urteil: Die Stadt Rastatt muss zum zweiten Mal ihre Wettbürosteuer begraben.

Wettbüros Symbolbild
Umstritten: Wettbüros – hier ein Symbolbild aus Karlsruhe. Foto: Jörg Donecker

Mit ihrer Wettbürosteuer hat die Stadt Rastatt einfach kein Glück. Im Jahr 2013 hatte die Barockstadt als eine der ersten Kommunen eine Wettbürosteuer nach dem Flächenmaßstab eingeführt.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gab jedoch damals klagenden Wettbüros recht und erklärte die ergangenen Steuerbescheide für rechtswidrig. Die Vergnügungssteuersatzung in Rastatt wurde daher zum 1. März 2016 geändert und die Besteuerung von Wettbüros wieder aufgehoben.

Dann hatte die Kommune mit Beginn des Jahres 2022 einen zweiten Anlauf unternommen. Die Stadt folgte dem Beispiel anderer Kommunen, die etwa wie Mannheim die Steuer wieder eingeführt haben. Diesmal richtete sich die Erhebung nicht mehr nach der Fläche, sondern nach dem Wetteinsatz.

Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer ist unzulässig

Aber auch damit hat die Stadt wieder Schiffbruch erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in drei Verfahren entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist.

Geklagt hatten Unternehmen, die in Dortmund Wettbüros betrieben. Das Bundesverwaltungsgericht war zum Ergebnis gekommen, dass die Erhebung einer (zusätzlichen) kommunalen Wettbürosteuer nicht zulässig ist, weil sie den bundesrechtlich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer) gleichartig ist, informiert die Verwaltung. Bei diesen Steuern handelt es sich um spezielle Bundessteuern, die die Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer für denselben Gegenstand ausschließen.

50.000 Euro einnahmen fallen pro Jahr weg

Der Rastatter Gemeinderat hat deshalb jetzt die städtische Wettbürosteuersatzung aufgehoben. Bereits unmittelbar nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts im vergangenen September verzichtete der Kämmerer darauf, die Wettbürosteuer weiter zu kassieren.

Pro Jahr kalkulierte die Stadt mit Einnahmen von rund 50.000 Euro, die nun wegfallen. Zuletzt waren davon sieben Wettbüros in Rastatt betroffen.

Besteuert wurden das Vermitteln und Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals und Wettautomaten) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse auf Monitoren ermöglichen.

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