Im September vergangenen Jahres hat ein 25-Jahre alter Mann in Durmersheim einen Busfahrer angegriffen, ihn geschlagen und einen Autospiegel nach ihm geworfen. Für seine Verhalten ist der Produktionshelfer vom Amtsgericht Rastatt jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Richter Christoph Schaust betrachtete in seinem Urteil eine Geldstrafe von 90 Tagessätze zu je 30 Euro (2.700 Euro) als „tat- und schuldangemessen“.
Betrunkene Männer weigern sich aus Bus auszusteigen
Der geschädigte Busfahrer hatte zuvor als Zeuge ausgesagt und angegeben, dass er an dem frühen Sonntagmorgen mit seinem Fahrzeug von Rastatt nach Karlsruhe unterwegs war. In Durmersheim stand bereits ein weiterer Bus an der Haltestelle, der Passagiere in der umgekehrten Richtung von Karlsruhe in die Hardtgemeinde befördert hatte.
Weil dieser zweite Bus auffällig lange stand und er nicht an ihm vorbeifahren konnte, stieg der Geschädigte aus, um seinen Kollegen zur Weiterfahrt aufzufordern. Als er an dessen Fahrzeug kam, erkannte er das Problem.
Fünf junge Männer, alle etwa Anfang zwanzig und zum Teil erheblich alkoholisiert, weigerten sich auszusteigen. „Sie waren nicht kooperativ“, berichtete der Geschädigte dem Gericht.
Er bat seinen Kollegen, die Polizei zu rufen, dann gingen die jungen Männer „blitzschnell“ auf ihn los, wie er sagte. Er wurde am Oberkörper von Faustschlägen getroffen. Kurz darauf verlagerte sich das Gerangel auf den Platz vor dem Bus, dabei wurde er geschubst und prallte gegen den Außenspiegel eines Pkw, der abbrach.
Busfahrer bezeichnet Angeklagten als Anführer der Täter
Der Angeklagte hat mit diesem Spiegel offenbar noch nach dem Geschädigten geworfen und ihn am Rücken getroffen. „Einer der fünf Männer hat versucht, zu deeskalieren“, betonte der Busfahrer gegenüber Richter Christoph Schaust.
An den Angeklagten gewandt stellte er klar: „Du warst der Anführer, du hast die Sache zum Kochen gebracht.“
Schwerer verletzt wurde der Mann aber nicht, er habe noch ein oder zwei Tage Schmerzen am Rücken gehabt, musste aber keine Schmerzmittel nehmen, gab er gegenüber Staatsanwalt Martin Rützel an.
Bei der Polizei wurde später ein Blutalkoholwert von 0,72 Promille bei dem Angreifer festgestellt, zur Tatzeit soll er demnach etwa 1,4 Promille gehabt haben.
Staatsanwalt senkt geforderte Strafe weil Arbeitsvertrag des Täters ausläuft
Nach Staatsanwalt Rützel hatte sich der angeklagte Tathergang durch die Beweisaufnahme bestätigt, auch wenn der Beschuldigte bis zuletzt beteuerte, er habe den Busfahrer lediglich mit beiden Händen weggestoßen.
Rützel senkte allerdings noch die ursprünglich von ihm geforderte Höhe des Tagessatzes von 50 auf 30 Euro und verringerte die Gesamtstrafe für den Angeklagten damit von 4.500 auf 2.700 Euro. Der Grund: Sein Arbeitsvertrag läuft in wenigen Tagen aus und er muss für zwei kleine Kinder und eine Ehefrau sorgen.