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Noch keine Unfälle

E-Scooter sind in Rastatt sehr gefragt

Gut angelaufen ist in Rastatt der Verleih von E-Scootern der Firma Bird. Seit Montag rollen 100 Scooter durch die Stadt. Falsch abgestellte Fahrzeuge könnten zum Problem werden.

Warten auf Fahrer: Drei Birds bei der neuen Landratsamt-Außenstelle an der Lyzeumstraße 23
Warten auf Fahrer: Drei E-Scooter der Firma Bird bei der neuen Landratsamt-Außenstelle an der Lyzeumstraße. Foto: Ralf Joachim Kraft

Seit Montag sind 100 E-Scooter des Unternehmens Bird auf den Straßen der Kernstadt unterwegs. Sabine Dieringer hat zwar keinen Bird, sondern seit einem Jahr ihren eigenen E-Roller.

Aber missen möchte sie diese schnelle und umweltfreundliche Art der Fortbewegung trotzdem nicht. „Ich schnalle mir zum Einkaufen den Rucksack auf den Buckel und bin in kürzester Zeit überall.“

Wer erst mal die Bird-Flitzer testen will, kommt ebenfalls auf seine Kosten. „Das Angebot wird überdurchschnittlich gut angenommen“, berichten die städtische Pressesprecherin Heike Dießelberg und der Sprecher des Anbieters, Matthias Wanko.

Scooter in Rastatt bislang fast 250-mal am Tag genutzt

Dass Bedarf vorhanden ist, zeigen auch die Zahlen. Demnach wurden die Scooter bislang fast 250-mal am Tag genutzt. Das macht zwei bis drei Fahrten pro Scooter.

Je Ausleihe würden die Roller jeweils zwischen 15 und 20 Minuten genutzt. Allerdings, so sagt der Bird-Sprecher, müsse die weitere Entwicklung abgewartet werden.

Nach so wenigen Tagen lasse sich noch kein repräsentatives Nutzungsverhalten ableiten. Probleme, Beschwerden oder „abwegige Fundstellen“ gab es laut Verleiher bisher nicht. In Rastatt sei ein Servicepartner vor Ort, der regelmäßig nach dem Rechten schaut.

Sabine Dieringer braucht keinen „Bird“: Die Rastatterin hat ihren eigenen E-Scooter.
Sabine Dieringer braucht keinen „Bird“: Die Rastatterin hat ihren eigenen E-Scooter. Foto: Ralf Joachim Kraft



Das Polizeipräsidium Offenburg registrierte bis jetzt noch keine Verstöße, wie Polizeisprecher Wolfgang Kramer auf Anfrage mitteilt.

Es gebe auch keine Erkenntnisse darüber, ob die Scooter in unerlaubten Bereichen unterwegs sind. Für die E-Scooter tabu sind laut Heike Dießelberg der Murgdamm und die Parkanlagen der Stadt.

Auch auf den Bürgersteigen oder in der Fußgängerzone dürfen sie nicht fahren. „Und wer das Stadtgebiet verlässt, wird per App informiert. Außerhalb des definierten Bereichs dürfen die Roller zwar genutzt, nicht aber geparkt werden.“

Polizei registriert weder Verstöße noch Unfälle mit E-Scootern in Rastatt

Unfälle gab es nach Polizeiangaben bislang nicht. „Der letzte Unfall unter Beteiligung eines Scooters ereignete sich in Rastatt im September 2019“, berichtet Wolfgang Kramer.

„Werden die Scooter verbotswidrig auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen genutzt, können bei Geschwindigkeiten bis zu 20 Stundenkilometern andere Verkehrsteilnehmer, aber auch die Fahrer selbst gefährdet oder geschädigt werden.“

Eine Helmpflicht bestehe zwar nicht. Dennoch sei es zu empfehlen, einen Kopfschutz zu tragen. Die Nutzung „nicht zulässiger Verkehrsflächen“ werde übrigens mit 15 bis 30 Euro geahndet, mahnt Kramer.

Auch sei es verboten, zu zweit auf einem Roller zu fahren, „das kostet zehn Euro, wenn man erwischt wird“. Das größte Problem in vielen Städten sei das Abstellen der Roller im Verkehrsraum. Dies müsse so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

Verleiher kann Nutzer nur schwer für falsch abgestellte Scooter haftbar machen

Dieses Problem haben auch die Verleiher und die Kommunen erkannt. Nutzer von E-Scootern schließen bei Leihfahrzeugen einen Vertrag mit dem Verleiher ab. Hier ist die Rückgabemöglichkeit geregelt. Unabhängig davon sind sie für das ordnungsgemäße Abstellen verantwortlich.

Allerdings sei es schwierig, sie für falsch abgestellte Scooter haftbar zu machen, sagt Bird-Sprecher Matthias Wanko. „Denn wir müssen beweisen, dass es unser Kunde war, der ihn falsch abgestellt hat.“

Was in Flüssen und Parks verrottende oder in Büschen versteckte Flitzer betrifft, will der Deutsche Städtetag jetzt die Verleiher in die Pflicht nehmen.

Sie sollen Bergung und Entsorgung bezahlen. Polizei, Stadt und Anbieter wollen während der sechsmonatigen Testphase die Situation im Auge behalten.

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