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Kritik an der Stadt

Eltern in Rastatt müssen trotz Lockdown volle Kita-Gebühren bezahlen

Die Kindergärten sind seit Wochen dicht. Eltern in Rastatt kostet das nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld. Auch im Februar hat die Stadt ihnen die vollen Gebühren vom Konto eingezogen. Dafür erntet sie viel Kritik.

29.08.2018, Niedersachsen, Osnabrück: Kinder spielen in einem Bällebad in einer Kindertagesstätte (Kita). Zum 1. August 2018 hat Niedersachsen die Kindergarten-Gebühren abgeschafft. Foto: Friso Gentsch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Kein Vergnügen: Die Stadt Rastatt verlangt von den Eltern auch im Lockdown Kindergartengebühren. Sie stellt aber eine Rückerstattung in Aussicht. Foto: dpa

Auf Facebook macht eine Mutter aus Rastatt ihrem Frust Luft: „Das ganze enttäuscht mich einfach und ich fühle mich im Stich gelassen.“ Obwohl sie ihre beiden Kinder wegen des Lockdowns nicht in die Kita schicken könne, müsse sie weiter die vollen Gebühren für Betreuung und Essen überweisen.

Tatsächlich hat die Stadt Rastatt im Gegensatz beispielsweise zu Bühl und Gaggenau die Zahlungen nicht ausgesetzt.

Eine andere Mutter schimpft ebenfalls: „Wir sind auch in Rastatt in einer Kita und zahlen für beide Kinder monatlich über 500 Euro inklusive Essen. Ich finde es eine Frechheit.“

Der SPD-Landtagsabgeordnete Jonas Weber griff die Debatte am Mittwoch auf und wandte sich per Brief an Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch.

Betroffene und Landtagsabgeordneter üben Kritik

Darin kritisiert er, dass die Stadt die Beiträge im Februar in voller Höhe eingezogen habe, „obwohl das Land sich maßgeblich an der Erstattung der Elternbeiträge beteiligen wird“.

Die Regierung habe es zwar versäumt, frühzeitig mit den kommunalen Spitzenverbänden Kontakt aufzunehmen, andere Städte und Gemeinden hätten die Gebühren trotzdem erst einmal gestundet.

„Die Vorgehensweise in Rastatt kann ich nicht verstehen und heiße sie auch nicht gut“, schreibt Weber. Eltern müssten in der derzeitigen Situation viele Belastungen tragen und Unwägbarkeiten organisieren: „Da ist ein Gebühreneinzug ein Affront.“

Die Eltern dürften nicht zur Vorkasse gebeten werden, während die Stadt auf Unterstützung des Landes warte.

Notbetreuung lastet Kindergärten bis zu einem Drittel aus

Die Stadtverwaltung verteidigt in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion ihr Vorgehen. Berufstätige Eltern mit Präsenzpflicht am Arbeitsplatz oder im Homeoffice könnten die Notbetreuung in den Kindergärten in Anspruch nehmen. In den städtischen Kitas führe das zu einer Auslastung von 25 bis 35 Prozent.

Bisher lägen außerdem noch keine verbindlichen Meldungen aus dem Finanzministerium zu einer finanziellen Hilfe des Landes zur Erstattung von Elternbeiträgen vor. Die Regierung habe lediglich in einer Pressekonferenz am 27. Januar angekündigt, dass das Land sich an den Beitragsrückerstattungen mit 80 Prozent beteiligen wolle. 20 Prozent sollten die Kommunen tragen.

Der Gebühreneinzug ist ein Affront gegen die Eltern.
Jonas Weber, SPD-Landtagsabgeordneter

Vor diesem Hintergrund habe die Stadtverwaltung in der dritten Kalenderwoche entscheiden müssen, ob die Elternbeiträge Anfang Februar eingezogen oder ausgesetzt werden. Diese Vorlaufzeit sei aus technischen Gründen beim kommunalen Rechenzentrum notwendig.

Bis kurz vor der Pressekonferenz sei die Verwaltung außerdem davon ausgegangen, dass die Kitas ab dem 1. Februar wieder schrittweise öffnen dürfen.

Die Vorgehensweise sei darüber hinaus Erfahrungen aus dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 geschuldet. Damals habe die Stadt die Elternbeiträge sehr früh ausgesetzt und am Ende des Lockdowns die Abrechnung vorgenommen.

„Den Beitrag auszusetzen, hat bei nicht wenigen Familien zu dem Missverständnis geführt, dass der Elternbeitrag nun erlassen sei“, schreibt die Verwaltung.

Gerade Familien mit geringem Einkommen hätten danach große Schwierigkeiten gehabt, die im Nachhinein berechneten Elternbeiträge aufzubringen. Zum monatlichen Beitrag kam dann noch eine zusätzliche Forderung hinzu. „Genau diese schwierige Situation wollen wir den Eltern nicht ein zweites Mal zumuten“, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Stadt stellt Rückerstattungen in Aussicht

Die Stadt stellt den Betroffenen aber in Aussicht, auf weitere Forderungen vorerst zu verzichten, sollten die Kindergärten weiter geschlossen bleiben: „Klar ist allerdings auch, dass bei einer Verlängerung des Lockdowns über den 21. Februar hinaus die Stadt Rastatt in den städtischen Kindertageseinrichtungen auf einen weiteren Einzug von Elternbeiträgen im März verzichten und die weiteren Forderungen aussetzen wird.“

Die Verwaltung gehe davon aus, dass das Land nach der Entscheidung über den Zeitpunkt der Öffnung der Kindertagesstätten auch festlegen wird, welche Zuschüsse unter welchen Rahmenbedingungen fließen.

Dann können Eltern auf Rückerstattung hoffen: „Selbstverständlich wird dann eine aktuelle Festsetzung des Elternbeitrags für die Monate Januar und Februar erfolgen und Rückerstattungen ausbezahlt werden.“

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