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Verbände wollen mehr Geld

Freie Kita-Träger in Rastatt fürchten wegen Corona-Krise um ihre Existenz

Vor allem die kleinen freien Kita-Träger in Rastatt werden von den Coronabedingten Einnahmeausfällen hart getroffen und fürchten um ihre Existenz. „Es besteht die Gefahr, dass diese Einrichtungen die Krise nicht unbeschadet überstehen“, heißt es in einer Beschlussvorlage für den Rastatter Gemeinderat.

Turnen im Kindergarten: Diese Knirpse haben zweifellos Spaß an Bewegung und die Kita-Träger freuen sich, dass sie wieder da sind.
Turnen im Kindergarten: Diese Knirpse haben zweifellos Spaß an Bewegung und die Kita-Träger freuen sich, dass sie wieder da sind. Foto: Vetter

Vor allem die kleinen freien Kita-Träger in Rastatt werden von den Coronabedingten Einnahmeausfällen hart getroffen und fürchten um ihre Existenz.

„Es besteht die Gefahr, dass diese Einrichtungen die Krise nicht unbeschadet überstehen“, heißt es in einer Beschlussvorlage für den Rastatter Gemeinderat, der sich am Montag mit den Elternentgelten für die städtischen Kitas, der Verwendung der Soforthilfemittel des Landes und eben mit den Einnahmeausfällen der freien Träger befasst hat.

Auf Beschluss des Gemeinderates soll die Verwaltung jetzt die Einnahmeausfälle aus entgangenen Elternbeiträgen der kirchlichen und freien Kita-Träger ermitteln. Ab 17. März waren die Kitas dicht. Anfangs kamen nur wenige Kinder „unter engen Voraussetzungen“ in die Notbetreuung.

Ab 18. Mai stiegen die Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb ein, nahmen weitere Kinder auf, bis dann bis zu 50 Prozent aller Kinder betreut wurden. Und seit 15. Juni können wieder alle regelmäßig, wenngleich „unter Pandemiebedingungen“, die Kita besuchen.

Durch Kita-Schließungen würde Betreuungsdefizit in Rastatt weiter ansteigen

Sollten Träger wegen der finanziellen Belastung ihre Einrichtung schließen müssen, würde zugleich das Defizit an Betreuungsplätzen in Rastatt weiter ansteigen, ließ die Verwaltung wissen. Alternativ wären demnach neue freie Träger zu finden „oder die Stadt müsste selbst in die Trägerschaft einsteigen“.

Neben den Soforthilfemitteln des Landes würden eventuell weitere bewilligte Mittel an die städtischen, kirchlichen und freien Träger weitergeleitet. Sollte sich später herausstellen, dass sich durch die Soforthilfe-Mittel des Landes die Ausfälle der freien Träger nicht ausreichend kompensieren ließen, wird laut Verwaltung zu klären sein, inwieweit die freien Träger der Unterstützung bedürfen.

Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, erstattete die Verwaltung den Sorgeberechtigten, deren Kinder städtische Einrichtungen besuchen, bereits einen großen Teil des Monatsbeitrags für den Monat März in Höhe von 35.000 Euro.

Für April wurde der Monatsbeitrag in den städtischen Kitas erlassen. In Absprache mit den kirchlichen Trägern und im Schulterschluss mit den Städten Bühl und Gaggenau erließ den Angaben zufolge auch die Stadt Rastatt die Betreuungsentgelte für die Notbetreuung im Zeitraum von 17. März bis 30. April.

Damit verzichtet die Stadt auf rund 4.000 Euro, „um die Verdienste der Personen zu würdigen, die sich gerade in der Anfangsphase der Pandemie für die Gesellschaft verdient gemacht haben“, wie es heißt.

Freie Kita-Träger verzichteten wegen Corona-Krise gänzlich auf Elternbeiträge

Bei den freien Trägern hätten einige im April sogar in vollem Umfang auf die Elternbeiträge verzichtet. Die Entgelte für Mai und Juni wurden vorerst ausgesetzt, werden aber für Leistungen, die in Anspruch genommen wurden, wieder fällig und abgerechnet.

Zwischenzeitlich hat das Land 200 Millionen Euro als Corona-Soforthilfe an die Kommunen ausbezahlt und ein „Hilfsnetz für Familien“ aufgelegt, welches es den Kommunen ermöglichen soll, den Eltern die Kita-Gebühren zu erstatten.

Für die Monate März/April und Mai hat die Stadt Soforthilfe-Mittel in Höhe von 731.699 Euro erhalten, wie die Verwaltung mitteilt. Davon sind 451.659 Euro für die Erstattung von Elternbeiträgen für geschlossene Kitas und Horte vorgesehen.

Landesverbände fordern mehr Geld vom Land

Eine erste Tranche von 176.033 Euro zahlte die Verwaltung eigenen Angaben zufolge bereits an die Träger der städtischen, kirchlichen und freien Träger aus – und Mitte Juni sei der Mai-Zuschlag an Landesmitteln von 275.626 Euro ausgezahlt worden.

Die kommunalen Landesverbände forderten das Land dazu auf, weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, „um die vollständige Erstattung von Elternbeiträgen und Gebühren abzudecken“. In dieser Forderung werden die kommunalen Landesverbände von den kirchlichen Verbänden unterstützt.

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