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Staatsanwaltschaft erklärt

Haftbefehl gegen den Verdächtigen im Missbrauchsfall von Wintersdorf ist ausgesetzt - was steckt dahinter?

Der Verdächtige im Missbrauchsfall von Wintersdorf ist wieder auf freiem Fuß. Eine Entscheidung, die bei den Betroffenen und in den sozialen Medien auf wenig Verständnis stößt. Nun erklärt die Staatsanwaltschaft, weshalb der Mann aus der Haft entlassen wurde und wie die Ermittlungen weitergehen.

Finger zeigt auf Facebook-Beitrag
Sehr emotional: Die Kommentare auf Facebook sind meist sehr gefühlsbetont und schrecken auch vor Aufrufen zur Selbstjustiz nicht zurück. Hinweise zur Unschuldsvermutung sind dagegen selten. Foto: Swantje Huse

Die Nachricht von der Freilassung des Verdächtigen im Fall des mutmaßlichen Missbrauchs von Wintersdorf hat hohe Wellen geschlagen. Vor allem in den sozialen Medien hat sich die Information schnell verbreitet und für zahlreiche Kommentare gesorgt.

Doch auch beim Träger des Kindergartens, der katholischen Kirche, war man von den Entwicklungen überrascht: „Wir sind im Vorfeld nicht informiert worden“, so Bernd Gramlich von der katholischen Verrechnungsstelle, die auch für die Kindergärten zuständig ist. Vor allem bei den Eltern sei die Nachricht „auf Unverständnis“ gestoßen.

Doch was war passiert? Bisher hatte die Staatsanwaltschaft immer erklärt, dass sie sich auf den Teil der Hinweise konzentriert, bei denen die Aussagen zum Tathergang so eindeutig sind, dass sich daraus eine hohe „Verurteilungswahrscheinlichkeit“ ergebe. Konkret ging es um elf Fälle bei zehn Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren, die zum Teil schwer sexuell missbraucht worden sein sollen. Im September kam der beschuldigte Erzieher, ein 50-jähriger Rastatter, deshalb in Untersuchungshaft. Aus der ist er nun in der vergangenen Woche entlassen worden, nachdem es neue Vernehmungen gegeben hatte.

Eine polizeiliche Vernehmung reicht nicht aus, um eine korrekte Bewertung durchzuführen.
Michael Klose, Staatsanwalt

Die erneuten Vernehmungen hatte die Staatsanwaltschaft beantragt. „Aufgrund der Vernehmungen und der insoweit erfolgten Stellungnahme der Sachverständigen ließ sich die vorläufige Bewertung der Staatsanwaltschaft und des Ermittlungsrichters nicht aufrechterhalten“, erklärt Michael Klose im Namen der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gegenüber den BNN.

Bei den Befragungen der Kinder war neben einer Ermittlungsrichterin auch eine Sachverständige für forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie dabei. Ihre Einschätzung ist in die Neubewertung mit eingeflossen. „Eine polizeiliche Vernehmung reicht – wie der vorliegende Fall zeigt – nicht aus, um eine korrekte Bewertung durchzuführen“, so Klose weiter.

Administratoren deaktivieren Kommentar-Funktion

Auf Verständnis stößt dieses Vorgehen in den sozialen Medien dennoch in den wenigsten Fällen: „Mindestens zehn Kinder belasten ihn. Unverständlich das er jetzt wieder frei ist. Unfassbar traurig für alle missbrauchen Menschen überall“, schreibt etwa Claudia B. in der Facebook-Gruppe „!!!RASTATT!!!“. Oder Jennifer K.: „Ich bin zutiefst schockiert .... was wollen die für Beweise Fotos, Videos? Wenn ein kleines Kind schon so tapfer ist so etwas zu sagen was ihm oder ihr schlimmes passiert ist, hat man es zu Glauben.“

Unseren Rechtsstaat und unsere Justiz kann man in der Pfeife rauchen.
Suzi V., Facebook-Nutzerin

Doch es ist nicht nur Unverständnis, dass sich im Internet ausdrückt. Auch offene Aufrufe zu Selbstjustiz und Übergriffen werden klar geäußert. „Der geht mit Sicherheit nicht vor die Tür. Es ist mittlerweile bekannt wer es ist. Naja. Manchmal regelt sich alles von allein“, schreibt etwa Steffi M. und erhält dafür elfmal „Daumen hoch“. Und auch andere Beiträge, die in ihrer Wortwahl noch klarer werden, erhalten immer wieder Zustimmung. Kritik ernten dagegen Beiträge, die auf die geltende Unschuldsvermutung oder den Rechtsstaat hinweisen: „Unseren Rechtsstaat und unsere Justiz kann man in der Pfeife rauchen“, antwortet etwa Suzi V.

An der Glaubwürdigkeit der Kinder wird nicht gezweifelt

Schließlich sehen sich die Administratoren gezwungen, die Kommentar-Funktion zu deaktivieren und einige Beiträge zu löschen – nicht, ohne selbst noch eine Stellungnahme abzugeben: „Juristisch ist die Entscheidung insoweit nachvollziehbar, wenn es keine Haftgründe gibt – die Richter (m/w) in Rastatt und in Baden-Baden sind fachlich sehr gut und persönlich bin ich mir sicher, dass die Entscheidung sicherlich nicht einfach gefallen ist.“

Der Tatverdacht der Vornahme sexueller Handlungen besteht weiter
Michael Klose, Staatsanwalt

Staatsanwalt Klose stellt in diesem Zusammenhang klar: „Es wird weiter ermittelt, was sich tatsächlich ereignet hat und ob das festzustellende Geschehen strafrechtliche Relevanz hat.“ An der Glaubwürdigkeit der Kinder werde nicht gezweifelt. „Der Tatverdacht der Vornahme sexueller Handlungen besteht weiter“, so Klose. Daher wird auch weiter ermittelt, auch zur Fragestellung, in welchem Umfang und in welcher Schwere der Beschuldigte gehandelt hat.

Ob und wann es zur Anklage kommt, ist noch unklar

Ursprünglich hätte die Staatsanwaltschaft im Februar Anklage erheben müssen, damit der Beschuldigte nicht aus der Haft hätte entlassen werden müssen. Dieser Zeitplan ist nun hinfällig. Wie Klose erklärt, werde nun das Ergebnis der Ermittlungen abgewartet und dann entschieden, „ob noch ein hinreichender Tatverdacht verbleibt und Anklage erhoben wird“. Und auch Bernd Gramlich von der katholischen Kirche betont: „Ich vertraue weiterhin auf die Justiz, den Rechtsstaat und die ermittelnden Behörden.“

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