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Flugzeugabsturz in Hügelsheim

Gegen manches Feuer hilft nur PFC-Schaum

Der Einsatz von PFC-haltigem Löschschaum beim Flugzeugabsturz in Hügelsheim im Oktober war rechtens. Dies bekräftigte Kreisbrandmeister Heiko Schäfer gegenüber bnn.de. Nur bestimmte Löschmittel mit PFC seien verboten worden - andere weiterhin und völlig legal im Einsatz.

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IMAGE-24366 Foto: N/A

Bei den Löscharbeiten des Kleinflugzeugs, das am 17. Oktober auf einem Erdbeerfeld nahe des Flughafens Söllingen bruchgelandet war, ist alles mit rechten Dingen zugegangen: „PFOS-haltige Schäume sind seit dem 30. November 2011 verboten“, erklärt Kreisbrandmeister Heiko Schäfer im BNN-Gespräch. Nicht verboten seien dagegen PFC-haltige, alkoholbeständige Schäume, so Schäfer.

Solche Löschmittel kämen vor allem auf Flughäfen sowie in der Industrie, beispielsweise beim Autobau, zur Anwendung. „Wegen der Treibstoffe in diesen Bereichen braucht es filmbildende Löschmittel“, so Kreisbrandmeister Schäfer. Solche filmbildenden Schaummittel enthalten nach wie vor poly- und perfluorierte Chemikalien. Sie sorgen dafür, dass sich ein dünner Film bildet, der verhindern soll, dass sich Löschschaum und brennbare Flüssigkeit miteinander verbinden. So wird einerseits die Löschwirkung erhöht und andererseits vermieden, dass sich die brennbare Flüssigkeit erneut entzündet.

Landkreis ist sensibilisiert

„Bei stationären Einrichtungen gibt es gezielte Löschwasserrückhalteeinrichtungen, um die kontaminierte Flüssigkeit aufzufangen“, berichtet der Kreisbrandmeister. Der Fall des Hügelsheimer Flugzeugs weicht jedoch davon ab: Da der Flieger auf einem Erdbeerfeld niederging, gab es keinerlei Einrichtungen, mit denen das Löschwasser hätte aufgefangen werden können. Ein Problem, das dem Umweltamt des Landkreises von Anfang an bewusst war: „Wir sind ja hier im Landkreis sowieso sensibilisiert für das Thema PFC“, sagt Umweltamtsleiter Edgar Burkard. Bei Unfällen mit Fahrzeugen – ob Flugzeuge oder Autos und Lastwagen – nehme sein Amt schnell mit der Feuerwehr Verbindung auf, um abzuklären, ob PFC im Einsatz war oder nicht. Zwar sei es nicht die Regel, dass PFC-haltige Löschschäume verwendet werden, so Burkard. „Aber wenn so ein Schaden passiert, dann ist PFC immer ganz oben auf unserer Liste.“

Zwei Tage nach Absturz begann die Sanierung

Im Fall des Hügelsheimer Flugzeugs war jedenfalls schnell klar: Der Schaum hat PFC enthalten. Noch am Abend des Absturzes waren Mitarbeiter des Umweltamts vor Ort und haben sich das Sicherheitsdatenblatt des Schaums geben lassen. Zwei Tage nach dem Absturz sei dann mit den Aushubarbeiten begonnen worden, erst 30 Zentimeter tief; nachdem in Teilbereichen noch erhöhte PFC-Werte gefunden wurden, bis zu 2,90 Meter tief.

Feuerwehrleute entscheiden in Sekunden

Ob das völlig zerstörte Kleinflugzeug lieber hätte ausbrennen sollen, wollen Burkard und Schäfer nicht beurteilen. „Da spielen so viele Faktoren zusammen“, erklärt Kreisbrandmeister Schäfer. Fakt sei aber, dass man dann mit Emissionen in der Luft zu kämpfen gehabt hätte. Zudem müssten die Feuerwehrleute vor Ort innerhalb von Sekunden eine Gefährdungsbeurteilung liefern und entscheiden. „Und die Werkfeuerwehr des Flughafens kennt sich mit solchen Szenarien aus.“ Sie war zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr Hügelsheim im Einsatz, da sie auch für Abstürze rund um den Flughafen zuständig ist.

Bisher keine Alternative für PFC-Schaum

Die Freiwilligen Wehren verfügen in der Regel übrigens nicht über PFC-haltige Löschmittel. „Sie haben sogenannte Mehrbereichsschaummittel“, erklärt der Kreisbrandmeister, der nicht mit einem baldigen Verbot der PFC-Löschschäume rechnet. „Die Schaummittelindustrie hat das Problem zwar erkannt, aber noch keinen adäquaten Ersatz gefunden“, so Schäfer. Das Umweltrisiko ist aber allen bekannt, versichert der Kreisbrandmeister und berichtet von Fachempfehlungen der Verbände und einschlägigen Infos: „Die Kollegen wissen schon, dass man über den Brand hinaus denken muss.“

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