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Bußgeld nicht immer fällig

Gemeinden im Landkreis Rastatt melden nur wenige Verstöße gegen die Corona-Verordnung

Abstand halten und Maskenpflicht sind zentrale Aspekte im Kampf gegen das Coronavirus. Wer die Regeln nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen. 50 bis 200 Euro sind zum Beispiel bei Verstößen gegen das Abstandsgebot fällig.

Auf Streife: Stadtpolizisten sind auf dem Marktplatz von Rastatt unterwegs. Insgesamt hat die Bußgeldstelle der Stadt im vergangenen Jahr 1.257 Anzeigen in Zusammenhang mit der Corona-Verordnung veranlasst.
Auf Streife: Stadtpolizisten sind auf dem Marktplatz von Rastatt unterwegs. Insgesamt hat die Bußgeldstelle der Stadt im vergangenen Jahr 1.257 Anzeigen in Zusammenhang mit der Corona-Verordnung veranlasst. Foto: Nico Fischer

Mindestabstände gelten nicht nur im Straßenverkehr, sondern seit der Corona-Pandemie auch in der Fußgängerzone. Werden Personen von den Ordnungshütern ertappt, sind die Ausflüchte in beiden Fällen gleich, sagt die Pressesprecherin der Stadt Rastatt, Heike Dießelberg: „Das habe ich nicht gewusst“ oder „Das war mir nicht bekannt.“ Dabei gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Eingewöhnungszeit bei neuen Verordnungen

Wer gegen die aktuell gültige Corona-Verordnung (CoronaVO) verstößt und dabei ertappt wird muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei der Missachtung des Abstandsgebotes in der Öffentlichkeit sind im Regelsatz 70 Euro fällig, wer sich nicht an die Maskenpflicht im Personennahverkehr hält, muss 100 Euro zahlen.

Bei Uneinsichtigkeit oder schon länger bekannten Regeln wird allerdings sofort geahndet.
Heike Dießelberg, Pressesprecherin Stadt Rastatt

Doch nicht bei jedem Vorfall wird gleich sanktioniert. Bei kurzfristigen Änderungen der Verordnung zeigt sich das Ordnungsamt kulant. „Informieren, sensibilisieren und ahnden“, so lautet deren Devise.

Aber Dießelberg betont: „Bei Uneinsichtigkeit oder schon länger bekannten Regeln wird sofort geahndet.“ In diesem Jahr sind dabei bereits 170 Fälle zusammengekommen. Nicht mehr auf der Liste der Verstöße steht allerdings die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, solange der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde aufgehoben.

Vergangenes Jahr waren es insgesamt 1.257 Anzeigen, die die Bußgeldstelle der Stadt veranlasst hat. Einen lokalen Schwerpunkt gibt es nach Angaben der Pressesprecherin nicht. Verstöße passieren immer da, „wo viele Menschen zusammenkommen“. Ungewöhnliche Verstöße waren zum Beispiel geöffnete Verkaufsgeschäfte oder Gaststätten. Auch wenn es die ein oder andere Ausrede gibt: „Die meisten ,Ertappten’ bezahlen nach Aufklärung anstandslos“, erzählt Dießelberg.

Gemeinden haben nur vereinzelt Verstöße

In Au am Rhein ist die Situation entspannt. „Es lagen bislang bei uns in der Gemeinde keine Verstöße vor“, berichtet Sylvia Kassel vom Sekretariat der Bürgermeisterin. Die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes mussten niemanden bestrafen. In Au wird die Einhaltung der CoronaVO stundenweise kontrolliert.

Hauptamtsleiter Claus Gerstner ist zufrieden mit der aktuellen Situation in Muggensturm. „Die Leute sind vernünftig“, die Zahlen der Ahndungen entsprechend „überschaubar“. Bei den Freizeitanlagen sei es oftmals schwierig zu differenzieren, ob die Personen aus einem Haushalt sind. Speziell an Wochenenden mit schönem Wetter wird verstärkt kontrolliert.

In der Regel wird zuerst eine Verwarnung ausgesprochen, bevor es zu einer Ahndung kommt.
Iris Nyczka, Pressesprecherin der Gemeinde Durmersheim

Bei den Eisdielen heißt es aktuell noch abwarten und schauen, wie sich die Situation entwickelt. „Falls ein Verstoß geahndet wird, reagieren fast alle verständnisvoll“, sagt Gerstner.

In Iffezheim hat man keine Probleme mit den Verstößen, wie es aus dem Rathaus heißt. Neben den mündlichen Verwarnungen gab es bisher zwei Ordnungsgelder wegen Verstößen gegen die Quarantäne-Regelung. Der Gemeindevollzugsdienst kontrolliert aktuell die Einhaltung der Verordnung.

In Durmersheim gab es bisher vier Verstöße teilt Iris Nyczka, Pressesprecherin der Gemeinde, mit. Dort sind es aktuell zwei Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes, die bei ihrer täglichen Runde ein Augenmerk auf Corona-Verstöße haben. „In der Regel wird zuerst eine Verwarnung ausgesprochen, bevor es zu einer Ahndung kommt“, ergänzt Nyczka.

In Steinmauern kontrollieren eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes und Mitarbeiter des Bauhofs. Dabei sind sie auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Der Bauhofleiter achtet bei seiner täglichen Fahrt durch den Ort auf mögliche Verstöße.

Regelbrecher gibt es dabei kaum. „Und wenn, dann im Bereich öffentlicher Spielplätze oder der Skater-Anlage“, sagt Julia Hangs von der Abteilung „Zentrale Dienste“ im Rathaus. Ihr Fazit ist, dass Hinweise eigentlich ausreichen.

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