Das sieht eine Allgemeinverfügung vor, die das Gesundheitsamt Rastatt erlassen hat und die am Freitag in Kraft tritt. Eine unmittelbare Konsequenz hat die Verfügung aber vorerst nicht.
Noch gilt das Elsass nicht als Hochinzidenzgebiet. Diese Einstufung erfolgt wöchentlich durch Bundesbehörden und wird auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht.
Landrat Toni Huber hatte sich Anfang Februar an Sozialminister Manne Lucha (Grüne) gewandt und davor gewarnt, dass strengere Regeln für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten zu einer Testpflicht für Pendler führen könnten. Er appellierte an den Minister, dies kritisch zu überprüfen. Das Land müsse die Kompetenz für Ausnahmen von der Corona-Einreiseverordnung sich ziehen.
Dieser Appell hat offenbar nicht gefruchtet. Das Landratsamt teilte am Donnerstag mit, dass das Gesundheitsamt die Allgemeinverfügung auf Aufforderung des Landes erlassen habe. Personen, die in einer Kalenderwoche mindestens zweimal aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen, müssen zweimal in dieser Kalenderwoche einen negativen Test vorlegen.
Bei Personen, die in einer Woche ausschließlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einreisen, reicht ein Test. Wer ohne negatives Ergebnis einreist, muss unverzüglich einen Test machen lassen.