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Grundsteuer-Reform

Post vom Finanzamt für Streuobstwiesen-Besitzer: Auch sie müssen nun ihre Daten melden

Auf viele Erben, die noch Kartoffeläcker und Streuobstwiesen aus Opas Zeiten besitzen, kommt nun eine knifflige Aufgabe zu: Auch für landwirtschaftliche Grundstücke müssen die Eigentümer nun ihre Daten ans Finanzamt melden.

27.08.2018, Brandenburg, Reicherskreuz: Äpfel liegen auf einer Wiese unter einem Apfelbaum an einem Weg im Naturschutzgebiet der Reicherskreuzer Heide nahe Reicherskreuz. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB +++ dpa-Bildfunk +++
Opas Wiese fast vergessen, das Obst verfault: So ähnlich sieht es alljährlich auf vielen Streuobstwiesen aus. Jetzt müssen sich die Erben aber wieder mit ihrem Eigentum befassen. Dem Finanzamt müssen sie die Daten für die Grundsteuer-Reform melden. Foto: Patrick Pleul /dpa

Mancher Erbe hat schon fast vergessen, wo seine Streuobstwiese überhaupt liegt. Die Äpfel plumpsen alljährlich ins ungemähte Gras und verfaulen langsam.

In diesen Tagen werden solche Eigentümer allerdings jäh an ihren bäuerlichen Besitz erinnert: Sie bekommen Post vom Finanzamt. Die Grundsteuererklärung ist nun auch für Äcker, Wiesen und Waldgrundstücke fällig. Bis Ende März dieses Jahres läuft die Frist – erst danach drohen Mahnungen.

Es gibt dieses Mal eine Ausfüllhilfe.
Andrea Schmid-Förster, Bund der Steuerzahler

Wer bereits über die Prozedur fürs Eigenheimgrundstück stöhnte, soll sich nun noch einmal an den Computer setzen und über das elektronische System „Elster“ seine Daten ans Finanzamt melden – für die große Grundsteuer-Reform 2025.

Es geht jetzt um die „Grundsteuer A“ für landwirtschaftliche Flächen. Einen kleinen Trost gibt es sogar vom sonst so kritischen Bund der Steuerzahler. „Man muss lobend erwähnen, dass es dieses Mal eine bessere Ausfüllhilfe gibt“, sagt die stellvertretende Landesvorsitzende Andrea Schmid-Förster. „Da ist ein bisschen mehr erörtert. Wir hatten auch gefordert, dass man die Leute nicht so allein lässt.“

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Generelle Entwarnung gibt die Steuerexpertin allerdings nicht. An einigen Stellen sei das Verfahren wiederum komplizierter als bei der „Grundsteuer B“ für Wohngrundstücke, meint sie. Und es gibt wieder Begriffe, die Laien auf eine falsche Fährte locken können.

Zum Beispiel, wenn vom Ertrag oder der Ertragsmesszahl der Äcker und Wiesen die Rede ist – oder von einem „Betrieb der Landwirtschaft“. „Ich ernte und verdiene doch überhaupt nichts auf dem brachliegenden Land“, schießt es da manchem Eigentümer durch den Kopf.

Das sei ein typisches Missverständnis, meint Steuerberaterin Schmid-Förster. „Das heißt nicht, dass nur Bauern etwas eintragen müssen“, betont sie. „Man muss den Computer zu Rate ziehen.“

Welcher Cousin ist bei der Erbengemeinschaft zuständig?

Auf der Internetseite https://grundsteuer-a.landbw.de können Eigentümer die sogenannte Ertragsmesszahl für ihr Flurstück abrufen. Diese Zahl hat nichts damit zu tun, ob überhaupt etwas auf dem Land angebaut wird und wie viel Kartoffeln, Mais oder Obst es abwirft.

Sie bezieht sich vielmehr auf die Bodenbeschaffenheit und die natürliche Ertragsfähigkeit des Landes. „Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist das Ergebnis der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz“, heißt es beim Elster-Informationsservice.

Ins Grübeln kommen auch manche Erbengemeinschaften. Wer ist für die Grundsteuer-Erklärung von Ur-Opas Apfelwiese überhaupt zuständig? Müssen alle fünf Cousins und Cousinen aktiv werden? Die Finanzämter können in diesem Punkt die Erben beruhigen. „Im Grunde ist jeder dafür zuständig, aber nur einer muss es machen“, erklärt zum Beispiel ein Grundsteuer-Experte des Rastatter Finanzamts.

Für jeden Acker oder jede Streuobstwiese ist nur eine einzige Erklärung fällig. Nur ein Brief gehe raus. Bei Erbengemeinschaften sei manchmal ein „Empfangsbevollmächtigter“ hinterlegt – oder die Finanzämter pickten sich einen der Miteigentümer als Adressat heraus.

Rund eine Million Briefe gedruckt und verschickt

Eigentlich müssten bald alle Grünland-Eigentümer die Post im Briefkasten haben. Wie die Oberfinanzdirektion (OFD) mitteilte, sollten zum zurückliegenden Wochenende alle Schreiben versandt werden.

Das Druck- und Versandzentrum der OFD übernahm das zentral für alle Finanzämter im Land – und das war eine Großaktion. „In Baden-Württemberg sind für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke insgesamt rund eine Million Erklärungen einzureichen“, erklärte OFD-Sprecherin Diana Hauber auf Anfrage. Dabei könne eine Erklärung allerdings auch mehrere Grundstücke umfassen.

Muss ich für acht kleine Äcker acht eigene Grundsteuererklärungen abgeben? Auch diese Frage treibt nach Erfahrung von Steuerexpertin Schmid-Förster manchen Bürger um. Eine pauschale Antwort gebe es nicht. „Pro Aktenzeichen ist eine Erklärung nötig“, sagt sie. Es sei von verschiedenen Faktoren abhängig, ob die Finanzämter mehrere Grundstücke unter einem Aktenzeichen zusammenfassen. Bei allem Frust über das Melde-Prozedere: Höhere Steuern für Ackerland drohten nicht, betont Schmid-Förster.

Ursprünglich hätten auch die Besitzer von Wiesen und Äckern schon früher ihre Daten melden sollen. Dass sie sich jetzt bis Ende März 2023 Zeit lassen können, liegt an den Problemen mit der Grundsteuer B: Millionen Eigentümer von Wohnbaugrundstücken quälten sich mit den Elster-Formularen – und letztlich verlängerte der Staat die Abgabefrist für diese erste Welle.

Statt Ende Oktober 2022 müssen Immobilienbesitzer am 31. Januar dieses Jahres liefern. Viele werden trotzdem unter Zeitdruck geraten, weil sie die lästige Pflicht weiter vor sich hergeschoben haben: Laut dem Stuttgarter Finanzministerium hatten vorige Woche erst 61 Prozent abgeliefert.

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