Hat Rastatt ein Problem mit einer unkontrolliert hohen Zahl an verwilderten Katzen? Der Tierschutzverein meint: Ja. Die Stadtverwaltung erwidert unter Hinweis auf Aussagen des Veterinäramts: Nein.
Jetzt wollen alle Beteiligten der Sache auf den Grund gehen.
Egbert Mauderer hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Worum geht es?
CDU, SPD und Grüne im Gemeinderat haben eine Anregung der Tierschützer aufgegriffen, in Rastatt eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Dies darf die Kommune, um den unkontrollierten Freilauf der Katzen zu beschränken oder zu verbieten. Allerdings gelten laut Gesetz einige Voraussetzungen: So müssen unter anderem auf einem oder mehreren zusammenhängenden Grundstücken viele verwilderte Katzen leben, die zum Teil verletzt, krank oder abgemagert sind. Die Verordnung würde beinhalten: Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht und Kastrationspflicht für Freigang-Katzen sowie die Möglichkeit für den Tierschutzverein, Fundtiere zu kastrieren.
Wie argumentieren die Antragsteller?
Den Antragstellern geht es um vorbeugenden Tierschutz und die Verringerung des Katzenelends. Um eine Kastration nachvollziehen zu können, ist die Registrierung des Tieres notwendig. Dadurch kann man im Fall eines Falles das entlaufene Tier dem Tierhalter zuordnen und es an ihn zurückgeben. Das derzeitige Problem im Rastatter Tierheim: Die Mitarbeiterinnen dürfen frei laufende Katzen lange Zeit wegen des Eigentumsvorbehalts nicht kastrieren. Unkastrierte Katzen müssen aber isoliert werden; die Pflege der Tiere kostet viel Geld und bindet Raum.
Wie geht es weiter?
Bürgermeister Arne Pfirrmann betont, man wolle die Verordnung nicht blockieren, sei aber an die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden. Jetzt will man sich an der Stadt Lahr orientieren. Das bedeutet im Klartext: Die Rastatter Tierschützer gehen Hinweisen auf Missstände im Stadtgebiet nach. Bestätigen sich die Vermutungen, will man gemeinsam mit dem Veterinäramt einen runden Tisch einrichten.