
Der Brand eines Schuppens hinter dem denkmalgeschützten Gasthaus „Sonne“ an der Iffezheimer Hauptstraße hat Anfang des Jahres den Blick auf die seit Jahren leer stehende Immobilie gerückt. Eigentümerin ist die Rastatter Brauerei Franz, die das schmucke Fachwerkgebäude neu beleben möchte.
Allerdings gibt es ein Problem: „Erst mal bräuchte man einen Betreiber, das ist schwierig“, verdeutlicht Franz-Geschäftsführer Lionel Berger auf Anfrage unserer Redaktion. Allerdings wartet die Gemeinde auf ein Nutzungskonzept für die „Sonne“, da dieses ein wichtiger Bestandteil für das Gesamtkonzept der Ortskernsanierung II ist.
Berger ergänzt: „Unser Architekt versucht, ein Gesamtkonzept zu erstellen, damit das Ganze auch wirtschaftlich ist.“ Mit der Gemeinde Iffezheim stehe man „in gutem Austausch“.
Ein schlüssiges Konzept für das Traditionsgasthaus ist auch für die Renngemeinde von Belang, denn im Hinblick auf die Ortskernsanierung II wird es allmählich eng mit dem bewilligten Förderzeitraum, sie endet am 30. April 2024. Bürgermeister Christian Schmid (parteilos) hofft im Gespräch mit unserer Redaktion, dass das Gasthaus-Konzept im April oder Mai vorliegt, um dann die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept für die weitere Umgestaltung der Ortsmitte einleiten zu können.
Für einen Umbau setzt man in Iffezheim auf Fördergelder
Das Gasthaus „Sonne“ liegt im Geltungsbereich der Ortskernsanierung II, entsprechend winken auch Fördermöglichkeiten: „Es könnten beispielsweise wegen Denkmalschutz bis zu 50 Prozent der Baukosten gefördert werden. Umnutzungen von Scheunen und Bestandsgebäude sind mit bis zu 35 Prozent förderfähig, bei Denkmalschutz gilt die bis zu 50-prozentige Fördermöglichkeit“, erläutert der Rathauschef.
Eine Verlängerung des Förderzeitraums für die Ortskernsanierung II soll laut Schmid im Herbst beantragt werden: „Nichtsdestotrotz erhoffen wir uns, dass das Gesamtkonzept zeitnah vorgelegt wird. Denn auch die Verlängerungsoptionen für die Förderungen sind endlich“, betont der Rathauschef.
Für die Verlängerung des Bewilligungszeitraums gebe es „keine klaren Voraussetzungen“, sagt Schmid. Hilfreich sei allerdings, „wenn die Sanierung dynamisch verläuft oder wenn noch wichtige Projekte anstehen, die es innerhalb des Sanierungsgebiets über den bewilligten Zeitraum hinaus zu realisieren gilt“. Die Verwaltung werde versuchen, die Notwendigkeit einer Verlängerung gegenüber dem Land plausibel darzustellen.