Im Landkreis Rastatt liegt die 7-Tage-Inzidenz seit drei Tagen in Folge über 100. Deswegen erlässt das Gesundheitsamt wie bereits bekannt ab Dienstag neue Einschränkungen gemäß der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg.
Am Samstagvormittag hat das Landratsamt veröffentlicht, um welche Einschränkungen es sich genau handelt.
Die neuen Regeln, die ab dem 16. März gelten, in der Übersicht:
- Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur noch mit einem Haushalt plus einer weiteren, nicht zum Haushalt gehörenden Person gestattet. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.
- Der Einzelhandel darf keine Öffnung nach vorheriger Terminvergabe, Click&Meet, anbieten, sondern lediglich Abhol- und Lieferdienste. Einige Betriebe wie etwa Lebensmittel- und Getränkeläden, Buchhandel und Gärtnereien sind davon ausgenommen.
- Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für das Publikum geschlossen.
Sportanlagen im Landkreis Rastatt werden geschlossen
- Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport werden geschlossen. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.
- Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Sie dürfen aber Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen wie sanitäre Anlagen nicht nutzen.
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Tattoostudios müssen in der Corona-Krise vorerst wieder schließen
- Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen müssen wieder schließen. Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
- Friseure bleiben weiterhin geöffnet.
Eine nächtliche Ausgangssperre wird vorerst nicht wieder verhängt, wie Sozialdezernent Stefan Biehl vom Landratsamt Rastatt zuvor erklärt hatte: „Wir versprechen uns davon nicht den großen Durchbruch.“
Der Stadtkreis Baden-Baden ist von den Einschränkungen nicht betroffen.
Die neuen Regeln treten außer Kraft, sobald das Gesundheitsamt an fünf Tagen in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von weniger als 100 feststellt und dies bekanntmacht.