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Testpflicht in Außengastro entfällt

Inzidenz unter 35: Weitere Lockerungen für Landkreis Rastatt schon ab Samstag möglich

Jetzt könnte es schnell gehen: Seit Samstag liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Rastatt unter 50, seit Montag sogar unter 35. Bleibt es dabei, treten innerhalb kurzer Zeit gleich zwei Lockerungsstufen in Kraft.

Gastronomie Rastatt Schlossgaststätte. Foto: Collet
Unkomplizierter Besuch: Bleibt die 7-Tage-Inzidenz weiter unter 35, entfällt im Landkreis Rastatt am Samstag die Testpflicht in der Außengastronomie. Foto: Hans-Jürgen Collet

Bereits zweimal hat der Landkreis Rastatt die Latte nach erfolgreichen Sprüngen doch wieder knapp gerissen. Damit weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft treten, muss sich die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert von 50 bewegen. In den vergangenen beiden Wochen fielen die Zahlen zwar vorübergehend unter diesen Wert, überstiegen ihn dann jedoch wieder.

Diesmal sieht es aber gut aus. Und auch eine zweite Grenze könnte zeitnah unterboten werden. Seit Samstag, 5. Juni, liegt die Inzidenz im Landkreis wieder unter 50. Am Dienstagnachmittag meldete das Landesgesundheitsamt einen Wert von 26,8. Wenn diese Zahl am Mittwoch in die ausschlaggebende Statistik des Robert-Koch-Instituts einfließt, sind fünf Tage voll.

Dieser Zeitraum ist notwendig, damit weitere Öffnungsschritte greifen. Das Landratsamt veröffentlicht dann umgehend eine entsprechende Anordnung, so dass die Lockerungen am Donnerstag, 10. Juni, in Kraft treten.

Mehr Freiheiten in der Gastronomie und im Einzelhandel

Der Landkreis springt dann von der aktuellen Öffnungsstufe 2 in die Stufe 3. Gastronomiebetriebe dürfen statt bis um 21 bis 1 Uhr geöffnet haben. Der Einzelhandel kann sich ebenfalls über Lockerungen freuen. Einkaufen ist ohne Termin oder Test zulässig.

Zwar gelten noch Grenzen für die Anzahl der Kunden pro Geschäft, im Grunde ist aber ein normaler Betrieb mit Maske und Abstand möglich. Bei privaten Treffen erhöht sich die Anzahl der erlaubten Personen auf zehn aus maximal drei Haushalten, Kinder unter 13 Jahren und vollständig Geimpfte nicht mitgerechnet.

Darüber hinaus sind Kulturveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 250 Besuchern zugelassen, im Außenbereich erhöht sich die Personenzahl auf 500. Dieselben Zahlen gelten für Sportereignisse. Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien sind mit bis zu 250 Teilnehmern drinnen möglich. Auch für Vereine kehrt ein Stück Normalität zurück.

Sie können wieder Versammlungen abhalten. Für eine normale Jahreshauptversammlung sollte die maximale Teilnehmerzahl von 250 im Innenbereich locker ausreichen. Büchereien, Galerien, Gedenkstätten und Museen dürfen ohne Auflagen öffnen.

Auch in Baden-Baden entspannt sich die Situation

Schon am Samstag, 12. Juni, könnte es nach Angaben des Landratsamts weitere Lockerungen geben. Der Landkreis Rastatt liegt mittlerweile nicht nur unter der Inzidenz von 50, sondern seit Montag auch unter 35. Bleibt es bis Freitag dabei, fällt ab Samstag die Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten im Freien weg, zum Beispiel in der Außengastronomie und bei Open-Air-Kulturveranstaltungen.

Darüber hinaus wären Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen wieder erlaubt, allerdings nur mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis. Auch im Stadtkreis Baden-Baden hat sich die Situation deutlich entspannt. Nachdem in der Kurstadt vergangene Woche noch Aufregung herrschte, weil die Inzidenz wieder stieg und zwischenzeitlich sogar an der 100er-Marke kratzte und damit die Bundesnotbremse drohte, liegt sie auch dort seit Sonntag unter 35.

Damit könnten die entsprechenden Lockerungen schon einen Tag früher als im Landkreis Rastatt in Kraft treten. Würde der Wert wieder steigen und sich zwischen 35 und 50 bewegen, fielen die Lockerungen entsprechend der höheren Stufe aus.

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