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Sperrstunde auch im Landkreis Rastatt

Kein Bier nach 23 Uhr: Auch im Landkreis Rastatt gilt nun eine Sperrstunde für die Gastronomie

Auch im Landkreis Rastatt gilt ab Dienstag eine Sperrstunde. Das Gesundheitsamt reagiert damit auf den starken Anstieg der Corona-Zahlen. Eine allgemeine Maskenpflicht in Fußgängerzonen schreibt das Gesundheitsamt dagegen nicht vor und widerspricht damit der Stadt Rastatt.

Eine Fußgängerzone.
Maskenpflicht? Die Stadt Rastatt hat entsprechende Schilder in der Fußgängerzone aufgestellt. Das Gesundheitsamt sieht die Sache in seiner Verfügung weniger streng. Foto: Heike Dießelberg

Die Infektionszahlen steigen rasant: Das Landratsamt meldete am Montag 156 neue Corona-Fälle, davon 144 im Landkreis Rastatt und zwölf im Stadtkreis Baden-Baden. Nach Angaben des Landesgesundheitsamts lag die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis am Abend bei 95,5. Dementsprechend zieht das Landratsamt die Reißleine. Ab Dienstag gilt nun auch im Landkreis Rastatt eine Sperrstunde ab 23 Uhr für Schank- und Speisewirtschaften. Eine generelle Maskenpflicht in Fußgängerzonen wie in Baden-Baden enthält die neue Allgemeinverfügung jedoch nicht. Die Stadt Rastatt hatte am Montag damit begonnen, entsprechende Schilder aufzustellen.

Die extrem hohe Fallzahl im dreistelligen Bereich hat sich über das Wochenende aufsummiert. Die positiven Tests stammen aus dem Zeitraum zwischen Freitagabend und Montagmorgen. Der Vergleich mit vergangener Woche zeigt eine extreme Steigerung. Vor sieben Tagen hatte das Landratsamt 59 Fälle am Montag gemeldet.

Vor allem in Rastatt gehen die Zahlen hoch. Am 19. Oktober gab es in der Barockstadt 51 aktive Fälle, jetzt sind es 114. Im Vergleich stehen die anderen Großen Kreisstädte Gaggenau mit 36 und Bühl mit 16 Fällen noch gut da. In Baden-Baden liegt die Zahl bei 38. In den Umlandgemeinden liegen Sinzheim mit 17, Durmersheim mit elf und Gernsbach mit zehn Fällen im zweistelligen Bereich.

Landkreis überschreitet kritische Marke seit Freitag

Nachdem das Gesundheitsamt bereits am Freitag eine Allgemeinverfügung für Baden-Baden erlassen hatte, folgen jetzt weitere Einschränkungen auch für den Landkreis. Die Kurstadt hatte die kritische Marke von 50 bei der Sieben-Tage-Inzidenz bereits Anfang vergangener Woche überschritten, am Freitagabend meldete das Landesgesundheitsamt auch für den Kreis Rastatt einen Wert von 51. Über das Wochenende ging es weiter steil nach oben.

Die Allgemeinverfügung soll helfen, den Anstieg zu bremsen. Neben der Sperrstunde für die Gastronomie enthält sie eine Regelung für Messen. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher darf nur so hoch sein, dass jedem eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung steht.

Maskenpflicht nicht Teil der Verfügung

Eines enthält die Verfügung jedoch nicht: eine allgemeine Maskenpflicht in Fußgängerzonen, auch wenn dort ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für Baden-Baden hatte das Gesundheitsamt einen entsprechenden Passus aufgenommen. Für den Landkreis geht das Gesundheitsamt jedoch nicht über die Vorgaben des Landes hinaus.

In einer Pressemitteilung des Landratsamts heißt es dazu: „Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in Fußgängerzonen, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ist darüber hinaus bereits in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt und daher nicht Gegenstand dieser Allgemeinverfügung für den Landkreis Rastatt.“

Stadtverwaltung lässt Hinweisschilder anbringen

Im Klartext: Maskenpflicht herrscht auch in Fußgängerzonen nur dort, wo es zu eng zugeht. So hatte es beispielsweise auch die Stadt Bühl interpretiert. Damit müssten in Rastatt die Zügel wieder gelockert werden. Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch hatte in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass Fußgänger auf dem Marktplatz und in der Poststraße grundsätzlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssten. Am Montag ließ die Verwaltung auch entsprechende Hinweisschilder anbringen.

Doch rein rechtlich dürften die Hinweise nach der Allgemeinverfügung nicht mehr als ein frommer Appell an die Menschen sein. Hätte die Stadt strengere Regeln verbindlich durchsetzen wollen, hätte sie das in der vergangenen Woche mittels einer eigenen Verfügung machen müssen. Das ist nicht geschehen. Jetzt existiert diese Möglichkeit nicht mehr. Nachdem der Grenzwert überschritten ist, hält nun allein das Gesundheitsamt das Heft des Handelns in der Hand.

Ordnungsämter stellen 18 Verstöße gegen Quarantänepflicht fest

308 Infizierte gibt es in Mittelbaden derzeit. Nicht nur sie, auch für enge Kontaktpersonen gilt Quarantänepflicht. In der vergangenen Woche fanden Schwerpunktkontrollen statt, ob sich die Betroffenen daran halten. Das Landratsamt zieht eine positive Bilanz. Die zuständigen Ortspolizeibehörden hätten im Landkreis Rastatt und in Baden-Baden 689 Personen überprüft. Dabei hätten sie 18 Verstöße festgestellt. In 15 Fällen führte das zu einer Anzeige.

Für die Betroffenen kann es teuer werden. Das Landratsamt weist darauf hin, dass es sich um eine Straftat handelt. In der Regel seien 650 Euro Bußgeld fällig. Die meisten Kontrollen fanden angesichts der hohen Corona-Fallzahlen in Rastatt, Baden-Baden und Gaggenau statt. In Rastatt selbst gab es nach Angaben der Stadtverwaltung keinen einzigen Verstoß. Weisenbach war die einzige Gemeinde im Landkreis, in der von Seiten des Gesundheitsamtes keine Quarantänepflicht auferlegt wurde. Unter den überprüften Personen waren 39 Reiserückkehrer.

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