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Union statt Fusion

Kirchenentwicklung 2030: Was sich für Rastatt ändert

Die Katholische Kirche ist im Umbruch - auch in Rastatt. So werden bis 2026 werden im Dekanat Rastatt zwei Großpfarreien entstehen. Was das bedeutet.

Kirchenentwicklungsprozess 2030
Regionale Koordinatoren: Tobias Merz, Markus Westermann, André Scholz und Ulrich Stoffers (von links) arbeiten am Kirchenentwicklungsprozess. Foto: Michelle Weber

Ist künftig noch jeden Sonntag Gottesdienst in „meiner“ Kirche und kann ich dort nach wie vor heiraten? Das sind die Fragen, die Katholiken im Zusammenhang mit dem großen Reformprozess „Kirchenentwicklung 2030“ der Erzdiözese Freiburg bewegen. Doch momentan ist noch ziemlich abstrakt, welche konkreten Auswirkungen der auf die Pfarreien vor Ort hat.

Bekannt ist beispielsweise, dass das Dekanat Rastatt in zwei Großpfarreien aufgeteilt wird. Genau dazu gab es jetzt eine erste Entscheidung in Freiburg: Union statt Fusion heißen die Schlagworte.

Was das bedeutet? Eine Pfarrei im jeweiligen Gebiet bleibt bestehen, mit einem Leiter und dem Verwaltungssitz. Die anderen Pfarreien oder Seelsorgeeinheiten treten dieser bei. So erklärt der Rastatter Dekan Ulrich Stoffers im Gespräch mit unserer Redaktion das geplante Gefüge. Auf den ersten Blick scheint es vor allem rechtliche und verwaltungstechnische Maßgaben zu betreffen. „Für die Ausgestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort hat das keine Bedeutung“, räumt er ein.

Zwei Großpfarreien Rheinschiene und Murgtal geplant

Bei einer Fusion der Pfarreien wäre juristisch eine Neugründung erforderlich gewesen – mit langen Verfahrenswegen über Rom, hält Stoffers die Union für den schnelleren Weg. Dabei werden auch die aktuellen Arbeitstitel für die beiden Großpfarreien, „Rheinschiene“ und „Murgtal“, verschwinden. Denn laut Stoffers ist die Benennung nach einem Heiligen eine kirchenrechtliche Vorgabe, die dann wieder erfüllt werden muss.

Geografische Bezeichnungen wie bei den Zusammenschlüssen von Pfarreien zu Seelsorgeeinheiten seien nicht zulässig. „Der Name ergibt sich aus dem Patronat der Pfarrei“, sagt Stoffers. Würde die Wahl beispielsweise auf St. Alexander (Rastatt) als Sitz fallen, würde die neue Großpfarrei auch so heißen.

Rechtlich seien die Pfarreien vor Ort dann nicht mehr selbstständig. Was nicht gleichbedeutend sei mit der Einstellung des Gemeindelebens, unterstreicht der Dekan. Dessen Besonderheiten herauszuarbeiten und in die künftige Struktur zu übertragen, sei gerade eine der großen Herausforderungen des Reformprozesses. Allerdings müsse man auch Fragen beantworten wie die nach regelmäßigen Gottesdienstangeboten für nur fünf Gläubige.

Pro neuer Großpfarrei ist jeweils ein leitender Pfarrer vorgesehen, sagt Stoffers weiter. Dafür gebe es ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren mit folgender Einschränkung: Jemand, der schon mindestens acht Jahre an der jetzigen Stelle wirkt, kommt nicht infrage. „Freiburg will leitende Pfarrer, die bis 2030 mindestens noch vor Ort sind und den Prozess begleiten können“, erklärt der Dekan.

Da damit viele Pfarrer im Dekanat Rastatt schon ausscheiden, drängt sich die Frage auf, ob Stoffers selbst sich bewerben wird. „Ich würde es für mich nicht ausschließen“, antwortet er auf diese Frage nur mit einem indirekten „Ja“. Und fügt an: „Ich bin immerhin schon im Prozess drin.“ Denn Stoffers wirkt auf Dekanatsebene schon als Projektkoordinator für die Großpfarrei „Rheinschiene“. Die Entscheidung treffen die Kirchenoberen in Freiburg.

Gemeinsamer Pfarrbeirat und Stiftungsrat treffen Entscheidungen

Entscheidungen vor Ort werden künftig voraussichtlich ein gemeinsamer Pfarreirat und ein gemeinsamer Stiftungsrat treffen, wagt Stoffers einen Ausblick. In Letzterem werde man bei Millionenhaushalten vor allem Finanzexperten brauchen, könnte er sich auch eine Art Verwaltungsrat vorstellen. Als Vorteil sieht er dabei, dass Verwaltungsaufgaben wieder näher an die Pfarreileitung rücken werden, die derzeit oft von den kirchlichen Verrechnungsstellen erfüllt werden, wie die Kindergartengeschäftsführung. Aber das ist alles noch Zukunftsmusik.

Nächster Schritt im Reformprozess ist das sogenannte Vorfeldentscheidungsgesetz, kündigt Stoffers an. Das soll regeln, wie man künftig zu Entscheidungen kommt, um nicht jedes Mal langwierig fünf Gremien befragen zu müssen, erläutert er. Ziel sei es, ein Entscheidungsgremium zu bilden, das vermutlich auch über den künftigen Sitz der Großpfarrei entscheiden wird. Die Projektleitung bereite ihre Vorschläge schon vor, sagt er: Zentrale Lage, die aus allen Gemeinden der Großpfarrei gut erreichbar ist und ausreichend große Gebäude hat, seien Kriterien.

Am 1. Januar 2026 soll die Großpfarrei ihre Arbeit aufnehmen, skizziert Stoffers die Zeitschiene – dann läuft auch die Amtszeit der aktuellen Pfarrgemeinderäte ab. „Ein guter Zeitpunkt, den Schnitt zu machen“, findet er. Bis dahin muss auch feststehen, in welchen Gemeinden welche pastoralen Schwerpunkte gesetzt werden. Das betrifft in der Ausarbeitung und Umsetzung dann auch die Ehrenamtlichen. Denn die werden künftig viel stärker gefordert sein – „und sich viel mehr einbringen dürfen“, formuliert der Dekan es positiv.

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