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Geschäfte mit Koks und Marihuana

Polizeibeamte sagen im Prozess gegen Drogendealer aus Kuppenheim aus

Im Prozess gegen drei mutmaßliche Drogendealer aus Kuppenheim sagten Polizeibeamte nun am fünften Verhandlungstag im Landgericht Baden-Baden aus. Dabei gaben sie Einblicke in die Abläufe des Drogenhandels.

Blick auf ein Hinweisschild des Landgerichts Baden-Baden.
Blick auf ein Hinweisschild des Landgerichts Baden-Baden. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Im Prozess gegen drei mutmaßliche Drogendealer aus Kuppenheim haben nun ermittelnde Polizeibeamte ausgesagt. Vor der zweiten Strafkammer des Landgerichtes Baden-Baden eröffneten sie am fünften Verhandlungstag dem Gericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Fischer ihre Ermittlungsergebnisse.

Ein Beamter legte dar, wie die Bestellungen der Kunden abliefen. So hatten die Ermittler auf dem Handy des vermeintlichen 27-Jahre alten Haupttäters Fotos von Internetseiten entdeckt, auf denen Abkürzungen wie „1w“ oder „3ot“ festgehalten worden waren. „1w steht für ein Gramm Weißes, also Kokain“ erklärte der Beamte. „3ot bedeutet, dass der Kunde drei Gramm Marihuana haben möchte.“ Was die Buchstaben „ot“ mit Marihuana zu tun haben, erklärte er allerdings nicht.

Der Ermittler berichtete weiter, dass die Bestellungen über besonderen Internetseiten getätigt wurden, von denen ausschließlich kurze Nachrichten versendet werden können. Der Empfänger erhält einen Link, der ihn zu der Kurznachricht führt, die offenbar nur wenige Momente sichtbar bleibt. „Da Fotografieren schneller geht als Abschreiben, haben die Empfänger dann mit dem Handy das Foto von der Nachricht gemacht.“ Für alle Details wurden Kunden-Dateien angelegt und auf Laptops oder USB-Sticks gespeichert.

Kunden bezahlten die Kuppenheimer Dealer mit Kryptowährungen

Ein weiterer Beamter erklärte, wie die Bezahlung mit Kryptowährungen wie Bitcoins ablief. So wurde bei dem vermeintlichen Haupttäter ein sogenannter „Ledger“ gefunden, ein USB-Stick auf dem der Besitzer die digitalen Schlüssel verwaltet, mit denen er Bitcoin-Transaktionen vornehmen kann. Die Bezahlung der Ware erfolgte, indem die Kunden Bitcoins auf ein Konto überwiesen.

Auf dieses hatte der 27-Jährige über Kreditkarten Zugriff, außerdem über entsprechende Apps auf seinem Handy. So konnte er ganz normal Einkaufen gehen und seine Rechnungen mit den Kreditkarten begleichen. „Ein Bitcoin hat derzeit einen Wert von etwa 44.000 Euro“, so der Ermittler im Gespräch mit den BNN. Die Währung sei immer wieder starken Schwankungen unterworfen, „das hat damit zu tun, dass sie nur auf Angebot und Nachfrage reagiert“. Insgesamt hatten die Ermittler Transaktionen von mehreren Hunderttausend Euro feststellen können.

Ein dritter Beamter hatte die zahlreichen Kurznachrichten zwischen dem 27-Jährigen und seinem zwei Jahre älteren vermeintlichen Komplizen analysiert. „Sie hatten ein ambivalentes Verhältnis“, erklärte der Mann. Einerseits sei eine freundschaftliche Beziehung in den Chats erkennbar gewesen, andererseits habe der 27-Jährige seinem Komplizen vorgeworfen, er sei drogenabhängig und schulde ihm mehrere Hunderttausend Euro. „Der 27-Jährige hat den Mitangeklagten für seine Dienste mit Drogen bezahlt“, so der Beamte.

Verteidiger forderte die Aufhebung des Haftbefehls

Erfolglos blieb an diesem Verhandlungstag der Vorstoß von Rechtsanwalt Marco Lott, Verteidiger des 29-Jährigen. Staatsanwalt Michael Klose trat der von Lott ins Gespräch gebrachten Aufhebung des Haftbefehls für dessen Mandanten entgegen.

Während Lott argumentiert hatte, der Tatvorwurf der Mittäterschaft sei bei seinem Mandanten nicht gegeben, dieser habe nur untergeordnete Tätigkeiten ausgeübt, führte Klose an: „Der Angeklagte war an mehreren Hundert Verbrechen beteiligt und hat keine legalen Einnahmen. Deshalb besteht Fluchtgefahr.“

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