Skip to main content

Haftstrafen für Dealer

Urteil im Drogen-Prozess gefallen: Verkäufer aus Kuppenheim müssen ins Gefängnis

Fast eineinhalb Jahre haben drei Männer aus Kuppenheim Drogen an Abnehmer in der ganzen Welt geliefert und dabei Hunderttausende Euro umgesetzt. Jetzt hat die zweite Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden das Urteil über die Dealer gesprochen.

Uli Deck
Den Haupttäter schickt das Landgericht Baden-Baden sechs Jahre und acht Monate hinter Gitter. Foto: Uli Deck/dpa

Der 27 Jahre alte Haupttäter muss sechs Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Die Taten seines 29-jährigen Komplizen erachtete das Gericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Fischer dagegen als vergleichsweise gering. Er wird zwei Jahre und neun Monate hinter Gittern verbringen.

Sein Vater kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon. Sowohl nach Ansicht des Gerichtes als auch der Staatsanwaltschaft war der 55-Jährige nur straffällig geworden, um seinen Sohn aus den illegalen Machenschaften „herauszulösen“, so Staatsanwalt Michael Klose.

Für die Richter bestand kein Zweifel daran, dass der 27-Jährige die treibende Kraft bei dem Drogenhandel war. Er hatte dies zudem während der Hauptverhandlung gestanden und seinen Mitangeklagten lediglich Handlangerdienste bescheinigt. Demnach war er es, der im Darknet die entsprechende technische Infrastruktur aufbaute und auf verschiedenen Marktplätzen die unterschiedlichsten Betäubungsmittel angeboten hat.

27-Jähriger soll in 16 Fällen über das Darknet Drogen verkauft haben

In 16 Fällen hat er von bis heute unbekannten Lieferanten insgesamt 40,3 Kilogramm Marihuana, 3,2 Kilogramm Kokain, 2,6 Kilogramm Opium und 0,5 Kilogramm Amphetamine geordert und erhebliche Mengen davon in etwa 2.800 Einzelverkäufen gewinnbringend weiterverkauft. Auf seinen Konten hat die Polizei insgesamt fast 290.000 Euro entdeckt, die als Tatertrag von der Staatskasse eingezogen werden.

Sein 29 Jahre alter Komplize ist dagegen seit Jahren drogenabhängig, seine Tatbeteiligung bewertete das Gericht denn auch als Beschaffungskriminalität und damit als mit wesentlich weniger krimineller Energie durchgeführt.

Allerdings bescheinigte sie ihm eine negative Sozialprognose, weshalb er seine Strafe nicht in einer Therapieeinrichtung für Suchtkrankheiten absitzen darf. „Fehlende berufliche und private Bezugspunkte begründen eine nicht unerhebliche Fluchtgefahr“ lautete hierfür die Begründung von Richter Fischer.

Verteidiger Marco Lott hatte in seinem Plädoyer dagegen argumentiert, sein Mandant sei durch die mehrmonatige Untersuchungshaft bereits deutlich „beeindruckt“ und könne sowohl bei seiner Mutter als auch seinem Vater wohnen. Als erschwerend betrachteten die Richter aber den Umstand, dass der Angeklagte keinen Beruf erlernt und deshalb wohl noch nie einen strukturierten Tagesablauf hatte.

Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert

Katrin Behringer, die Verteidigerin des 55-Jährigen, argumentierte in ihrem Plädoyer erfolgreich, ihr Mandant sei seit Jahrzehnten beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt, daher sei bei ihm auch von einer positiven Sozialprognose auszugehen. Rechtsanwalt Daniel Sprafke, der den Haupttäter verteidigte, hatte in seinem Plädoyer betont, das Geständnis seines Mandanten habe dem Gericht eine Beweisaufnahme von 30 bis 40 Verhandlungstagen erspart.

Der Anwalt hatte das Gericht – auch angesichts des jugendlichen Alters seines Mandanten – um ein mildes Urteil und um eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten gebeten. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 27-Jährigen eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert.

nach oben Zurück zum Seitenanfang