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Alle überprüften Personen waren in Quarantäne

Landesweite Kontrollaktion der Corona-Quarantäne bringt in Rastatt keine Regelverstöße ans Tageslicht

Quarantäne-Pflicht wegen Corona-Verdacht, aber keine Milch im Haus? Wer sich jetzt schnell auf den Weg in den Laden macht, gefährdet nicht nur andere, sondern begeht eine Straftat. Und das kann Folgen haben.

Neue Regeln zur Maskenpflicht: Auch auf dem Rastatter Wochenmarkt müssen Besucher inzwischen Mund und Nase bedecken.
Neue Regeln zur Maskenpflicht: Auch auf dem Rastatter Wochenmarkt müssen Besucher inzwischen Mund und Nase bedecken. Foto: Hans-Jürgen Collet

Die Überprüfung der Corona-Quarantäne in Rastatt war ein voller Erfolg: Alle 38 Personen, die im Zuge der landesweiten Kontrollaktion überprüft worden sind, waren auch zu Hause.

„Von unserer Seite ist alles top gelaufen“, freut sich Ordnungsamtsleiter Bernd Münster. Zwei Tage lang waren seine Leute in der Kernstadt und den Ortsteilen unterwegs und haben kontrolliert, ob sich positiv Getestete sowie Kontaktpersonen von Infizierten an die Auflagen des Gesundheitsamts halten.

Wer die Quarantäne bricht, begeht eine Straftat

Obwohl die Aktion in den Medien angekündigt war, seien einige Menschen in Quarantäne von der Vor-Ort-Kontrolle überrascht gewesen. „Die Reaktionen waren aber durchweg positiv. Niemand hat gefragt, ob das sein muss. Der Tenor war eher: ,Toll, dass ihr da seid’“, sagt Münster im Gespräch mit den BNN.

Zwar müssen Menschen, die unter Quarantäne stehen, immer damit rechnen, auch zu Hause überprüft zu werden, doch sei dies personell nicht ständig zu leisten. „Wir haben vor der landesweiten Aktion schon stichprobenartig kontrolliert und werden das auch weiter tun.“ Vor allem bei Hinweisen darauf, dass jemand gegen die Quarantäne-Regeln verstößt, werden die Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes aktiv.

Doch was passiert eigentlich, wenn sich jemand nicht an die behördlich angeordnete Isolation hält? „Wenn wir jemanden nicht angetroffen hätten, wären wir am nächsten Tag mit der Strafanzeige hingegangen“, erklärt Münster. Damit sind er und sein Team allerdings raus aus der Sache – die weitere Aufklärung übernehmen Polizei und Staatsanwalt.

Welche Bußgelder und Strafen bei Verstößen drohen

„Die Staatsanwaltschaft klärt, ob derjenige etwa beim Arzt gewesen ist.“ Das ist nämlich erlaubt – anders als eine kleine Einkaufsfahrt. Gibt es einen solchen Grund nicht, legt der Staatsanwalt ein Strafmaß vor und ein Richter entscheidet darüber.

Dieses Strafmaß dürfe nicht mit den berühmten 25.000 Euro verwechselt werden, von denen immer wieder zu hören ist, so Münster. Der Verstoß gegen die Quarantäne ist eine Straftat, die in Tagessätzen bemessen wird. Sie orientieren sich am Einkommen desjenigen, der die Isolation gebrochen hat. „Kurz gesagt: Ein Millionär hat einen anderen Tagessatz als ein einfacher Arbeiter.“

Die 25.000 Euro sind dagegen die höchstmögliche Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit. Darunter fallen etwa Verstöße gegen die Abstandsregeln oder die Maskenpflicht. Münster beschwichtigt: „Keiner von uns wird wegen Nicht-Anlegen des Mundschutzes 25.000 Euro verlangen.“

Die Maske ist das Problem. Sie wird vergessen oder falsch angelegt.
Bernd Münster, Chef des Ordnungsamts

Teuer können solche vermeintlich kleinen Regelbrüche dennoch werden. In der ersten Phase der Pandemie, als noch andere Regelsätze galten, gab es gleich mehrere Fälle, in denen das Ordnungsamt 1.500 Euro Bußgeld für den dritten Verstoß gegen die Abstandregeln verhängt hat. „Dabei muss aber immer Vorsatz im Spiel sein“, betont der Ordnungsamt-Chef. Heißt: Derjenige, der überprüft wird, weiß, dass er etwas Falsches macht.

Abstand halten fällt den Menschen leichter als Maske zu tragen

Inzwischen bewegt sich der Bußgeldrahmen für Abstandsverstöße zwischen 50 und 250 Euro, der Regelsatz liegt bei 70 Euro. Und wenn kein Vorsatz vorliegt, wird er nochmals halbiert auf 35 Euro. Gleiches gilt für das Brechen der Maskenpflicht. Und an der hapert es am meisten, so Münsters Erfahrung. „Die Maske ist das Problem. Sie wird vergessen oder falsch angelegt. Oft hängt sie unter dem Kinn und wird vielleicht mal kurz hochgezogen.“ Auf die richtigen Abstände würden die Menschen dagegen besser achten.

Doch auch die Stadt ist in der Pflicht: Sie muss dafür sorgen, dass die geltenden Regeln auch kommuniziert werden. „Da stellt sich die Frage, wie offensichtlich habe ich das Verbot dargestellt“, erklärt der Ordnungsamt-Chef. Es sei nicht möglich, vorauszusetzen, dass jeder alles weiß. Zumindest bei den Privatleuten.

Bei Geschäftsleuten sieht es wieder anders aus. Mit einem Regelsatz von 5.000 Euro kann etwa das „Abhalten einer Veranstaltung mit zu großer Teilnehmerzahl“ geahndet werden. Und das müsse der Betreiber einer Disko oder eines Clubs auch wissen: „Da gibt es keine Fahrlässigkeiten. Und dann geht es beim dritten Verstoß auch auf 15.000 Euro hoch.“ Und nicht nur das – Wiederholungstäter werden der Handwerkskammer gemeldet.

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