Jörg Peter bricht sein Schweigen. Der erste Landesbeamte des Landkreises Rastatt hat auf die Berichterstattung unserer Redaktion über sein Zerwürfnis mit Landrat Christian Dusch (CDU) reagiert. In einer Stellungnahme gibt er unter anderem eine Erklärung für seine lange Abwesenheit.
Dusch hatte seinen Stellvertreter im Herbst vergangenen Jahres als Chef des Dezernats 4 abgelöst. Damit war Peter auch seinen Job als erster Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) los. Seitdem rätseln Beobachter und auch Beschäftigte, was Peter den ganzen Tag macht.
Nachdem Peter bislang keine Stellung nehmen wollte, geht er nun per E-Mail auf die Berichterstattung unserer Redaktion ein. Darin liefert er eine Erklärung für sein Abtauchen.
Während der Krankheit und nach dem Tod des ehemaligen Landrats Toni Huber (CDU) habe er als dessen Vertreter mehr als 500 Überstunden angehäuft. Diese habe er in den vergangenen Monaten zur Hälfte abgebaut.
Leider hatte ich nach einer verschleppten Erkältung eine schwere Lungenentzündung.Jörg Peter, erster Landesbeamter
Darüber hinaus schreibt Peter: „Leider hatte ich zusätzlich im Februar 2023 nach einer verschleppten Erkältung eine schwere Lungenentzündung, so dass ich fünf Wochen krankheitsbedingt ausfiel.“
Peter weist auch die Darstellung zurück, er wolle die Abberufung als Betriebsleiter des AWB nicht akzeptieren. Gegen diese Entscheidung habe er keine Rechtsmittel eingelegt. Ein Verfahren beim Arbeitsgericht, das noch anhängig ist, beziehe sich nur auf die Kündigung des Arbeitsvertrags.
Dieser Arbeitsvertrag garantierte Peter für den Posten zusätzlich zu seinem monatlichen Grundgehalt der Besoldungsstufe B3 in Höhe von 8.955,70 Euro eine Minijob-Entlohnung in Höhe von 450 Euro. Diese Konstellation finden laut Joachim Klöpfer, Personalratsvorsitzender im Landratsamt, auch viele Kolleginnen und Kollegen Peters „fragwürdig“.
Jörg Peter: Regierungspräsidium Karlsruhe hat Nebentätigkeit anerkannt
Peter verteidigt sich. Der damalige Landrat Jürgen Bäuerle (CDU) habe in der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaft des Landkreises Rastatt am 7. Mai 2013 das Gremium darüber informiert, dass er eine „Vergütung des Mehraufwands über eine Nebentätigkeitsvergütung von rund 400 Euro“ als erster Betriebsleiter erhalten werde.
Peter habe seine Nebentätigkeit darüber hinaus beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt. Dort sei diese zuletzt mit einem Bescheid im August 2018 bis zum 30. September 2023 genehmigt worden mit der Feststellung: „An der Ausübung der Nebentätigkeit wird das dienstliche Interesse anerkannt.“