Nach der Stadt Baden-Baden können nun auch im Landkreis Rastatt Gastronomiebetriebe ab Samstag wieder öffnen. Wie das Landratsamt Rastatt mitteilte, tritt die Bundesnotbremse an diesem Tag außer Kraft, nachdem die Sieben-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 100 lag.
Auch die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr ist damit Geschichte. Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind aus zwei Haushalten mit maximal fünf Personen wieder erlaubt.
Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Verschiedene Optionen für den Einzelhandel im Landkreis Rastatt
Im Einzelhandel sind entweder ein Kunde pro 40 Quadratmeter mit Voranmeldung ohne Testkonzept oder zwei Kunden pro 40 Quadratmeter ohne Voranmeldung mit Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis erlaubt. Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs bleiben weiterhin regulär geöffnet.
Erlaubt sind Lehrveranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, Kurse der Volkshochschule innen bis zehn Personen, außen bis 20 Personen. Ausgenommen sind Tanz- und Sportkurse. Einrichtungen der Tierpflege können öffnen, mit maximal einer Person pro 20 Quadratmeter.
Amateursport mit bis zu 20 Personen erlaubt
Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen dürfen ebenfalls öffnen. Nachhilfe ist mit bis zu zehn Schülern möglich.
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen mit bis zu zehn Schülern unterrichten, ausgenommen sind Gesangsunterricht, Proben mit Blasinstrumenten oder Tanzunterricht. Archive, Büchereien und Bibliotheken können öffnen, erlaubt sind eine Person pro 20 Quadratmeter.
Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen ist in Sportanlagen außen erlaubt. Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports werden im Freien mit bis zu 100 Zuschauern ermöglicht.
Religiöse Veranstaltungen wie Gottesdienste benötigen keine Anmeldungen mehr. Kulturveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Personen erlaubt. Galerien, Gedenkstätten und Museen können mit einer Person pro 20 Quadratmeter öffnen.
Das gilt auch für Freizeiteinrichtungen wie Minigolfanlagen oder Hochseilgärten im Freien mit bis zu 20 Personen. Auch Schwimmbäder dürfen im Außenbereich sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang mit einer Person pro 20 Quadratmeter betrieben werden.
An Grundschulen findet wieder regulärer Unterricht statt
Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten können zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Ein Wechselunterricht ist damit nicht mehr nötig.
Für alle anderen Schularten bleibt es vorerst beim Wechselunterricht. Die Regelungen für die Zeit nach den Pfingstferien gibt das Land Baden-Württemberg noch bekannt, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts abschließend.