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Hilfe bei Sanierungen

Lösungsvorschläge in Sachen PFC gibt es viele

Die PFC-Belastung in Mittelbaden ist ein großes „Freilandexperiment“ mit unbekanntem Ausgang – aber die Region ist damit nicht allein. In einer vierteiligen Serie ordnet BNN-Mitarbeiterin Patricia Klatt die Dimensionen des Problems im weltweiten Vergleich ein. Im vierten und letzten Teil widmet sie sich möglichen Lösungsansätzen.

Trügerische Schönheit: Ob ein See mit PFC belastet ist, sieht man ihm nicht an. Für die Sanierungen von PFC-belastetem Boden und Wasser gibt es nun eine Arbeitshilfe, die vom Umweltbundesamt erstellt wurde.
Trügerische Schönheit: Ob ein See mit PFC belastet ist, sieht man ihm nicht an. Für die Sanierungen von PFC-belastetem Boden und Wasser gibt es nun eine Arbeitshilfe, die vom Umweltbundesamt erstellt wurde. Foto: Klatt

Nachdem die Folgen der Fluorchemie überall sichtbar werden und die Kosten für Sanierung und Beseitigung ebenfalls überall steigen, ist man auf der Suche nach den Lösungen. Weltweit sind Behörden, Regierungen und supranationale Organisationen aktiv, um den Umgang mit PFC zu regeln. „In den letzten beiden Jahren gab es auch mehrere Vorschläge zu Regulierungen und Verboten von PFC“, erklärt Reiner Söhlmann von der PFC-Geschäftsstelle im Landratsamt Rastatt. Ob das ausreichend sei, müsse sich zeigen. Doch ein Anfang sei immerhin gemacht.

Für die hiesige Region sind die Konsequenzen spürbar. So gibt es zwar noch keine Grenzwerte für PFC in Lebensmitteln, aber die Aufnahmemenge, die als unbedenklich eingestuft wird (der sogenannte Tolerable weekly Intake, TWI-Wert) wurde auf europäischer Ebene gesenkt, ein Vorschlag für die weitere Verschärfung liegt vor. Konkrete Auswirkungen könnte das für die Angler und den Fischverzehr haben, wenn die Vorgaben überschritten werden.

Auch die zulässigen Maßnahmenwerte für das Trinkwasser wurden abgesenkt. Diese Werte wurden im Murgtal und in Förch überschritten und die Wasserversorger mussten im Dezember sofort Gegenmaßnahmen ergreifen, um die Werte wieder einzuhalten. Dieses Vorgehen zeigte nachdrücklich, dass gesetzliche Vorgaben zu einer schnellen Reaktion führen.

Neufassung der Trinkwasserrichtlinie wird diskutiert

Derzeit wird in der EU nun die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie mit einem Grenzwert für perfluorierte Substanzen diskutiert. Dieser wäre in der gesamten EU verbindlich und müsste überall – nicht nur im Verdachtsfall – überprüft werden. Der Rastatter Landrat Toni Huber sagte schon bei der jüngsten PFC-Infoveranstaltung in Sandweier, „wenn die Leute mal zu suchen anfangen, dann werden sie wahrscheinlich ganz schön überrascht sein“.

Für die Sanierungen von PFC-belastetem Boden und Wasser gibt es nun eine Arbeitshilfe zum „Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFC-Kontaminationen“, die vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit der Arcadis GmbH im Rahmen des Ressortforschungsplans des Bundesumweltministeriums erstellt wurde.

Neue die Antworten für die gleichen Fragen

„Damit soll auch verhindert werden, dass man bei jeder neu gefundenen PFC-Belastung in anderen Gebieten immer wieder aufs Neue die Antworten für die gleichen Fragen suchen muss: Was ist mit dem Boden und dem Wasser? Welche Möglichkeiten gibt es für eine Sanierung?“ Söhlmann erlebt den Informationsaustausch mit anderen Regionen mal als gut, mal als weniger gut und ist deshalb auch froh über die konkrete Arbeitshilfe des UBA.

Bislang sind erst einzelne Vertreter der PFC reglementiert. Ein mühsames und auch nicht ausreichendes Unterfangen, wenn man bedenkt, dass man mehr als 4.730 verschiedene PFC kennt. Deshalb haben im Dezember vergangenen Jahres mehrere Mitgliedsstaaten die EU aufgefordert, die PFC nicht einzeln, sondern als Gruppe zu regulieren, da sie eine große Anzahl von Substanzen mit ähnlichen besorgniserregenden Eigenschaften darstellen würden.

Im Rahmen dieser Regulierung sollen die PFC nach einem Konzept der „wesentlichen Verwendung“ eingestuft werden und nur diejenigen Vertreter erlaubt bleiben, die heute noch nicht durch fluorfreie Alternativen zu ersetzen sind. Und die Maßnahmen zum Ausstieg aus der PFC-Verwendung sollen spätestens 2025 auf EU-Ebene ergriffen werden und bis 2030 in Kraft treten.

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