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Bewährungsstrafe

Urteil vor dem Amtsgericht: Mann aus dem Murgtal wird wegen sexueller Nötigung verurteilt

Ein 53-jähriger Mann aus dem Murgtal wird vor dem Amtsgericht Rastatt verurteilt. Ihm wurde unter anderem sexuelle Nötigung vorgeworfen.

Eingang Amtsgericht Rastatter Schloss, mit Glastüren und Schild davor
Wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung musste sich ein Mann aus dem Murgtal vor dem Rastatter Amtsgericht verantworten Foto: Bianca Kunz

Seine vermeintlichen Entlastungszeugen konnten das Schöffengericht am Amtsgericht Rastatt letztlich nicht überzeugen. Der 53 Jahre alte Angeklagte aus dem Murgtal wurde am Dienstag, am zweiten und letzten Verhandlungstag, wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht war am Ende davon überzeugt, dass der Mann in einer Nacht im Januar 2021, gegen 1 Uhr in die Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau eingedrungen ist. Die 38-Jährige schlief zu diesem Zeitpunkt, dennoch zog er ihre Schlafanzughose nach unten und legte sich teilweise entblößt auf sie. Erst als die Frau aufwachte und begann zu schreien, ließ er von ihr ab und verließ die Wohnung wieder.

Sexueller Übergriff auf Discounter-Parkplatz

Wenige Wochen nach dieser Tat kam es zu einem weiteren Übergriff des Mannes. Auf dem Parkplatz eines Discounters versuchte er die Mutter seiner drei Kinder zu küssen, dabei drückte er sie gegen eine Hauswand, würgte sie mit einer Hand am Hals, mit der anderen Hand berührte er sie am Gesäß und an der Brust.

Die von dem Angeklagten benannten Zeugen hatten in ihren Aussagen die Frau als psychisch auffällig beschrieben, weil sie angeblich oft und ohne Anlass von einer Sekunde auf die andere anfinge zu schreien. Außerdem soll sie anderen Männern, darunter einem Freund ihres Ehemannes, eindeutige Angebote gemacht haben. Einmal habe sie ihre Kinder sechs Wochen alleine gelassen, um Zeit mit ihrem Freund in Spanien zu verbringen.

Zu den angeklagten Übergriffen konnten die Zeugen jedoch nichts sagen, für das Urteil waren ihre Angaben daher nicht relevant. „Die Aussagen der Frau waren widerspruchsfrei und frei von Übertreibungen“, argumentierte Richterin Angelika Binder in ihrer Urteilsbegründung und stellte fest: „Ihre Angaben sind glaubwürdig.“

Rastatter Richterin schenkt Opfer Glauben

Demnach handelte die 38-Jährige auf dem Parkplatz nicht, wie von dem Angeklagten behauptet, einvernehmlich. Dafür spricht auch die Aussage einer Zeugin, die sich später um sie gekümmert und mit nach Hause genommen hatte. Demnach war die Ehefrau „vollkommen fertig“ nach der Begegnung mit ihrem Ehemann.

Auch dass der im Januar nachts in die Wohnung der Frau eingedrungen war, versuchte der Beschuldigte damit zu rechtfertigen, dass er auch nach der Trennung, einvernehmliche sexuelle Kontakte mit ihr gehabt habe. Deshalb habe sie ihm auch den Schlüssel in ein Holzkästchen vor dem Wohnhaus gelegt.

Dagegen hatte der älteste Sohn des Paares ausgesagt, sein Vater sei schon mehrfach in der Wohnung aufgetaucht, als er dies schon nicht mehr hätte tun dürfen. Er wusste daher, wie er sich Zutritt verschaffen konnte. Und eine Mitarbeiterin der Frauenhilfe hatte angegeben, die 38-Jährige habe eine Wiederaufnahme der Beziehung zu ihrem Mann „konstant abgelehnt“ und diesen nicht mehr freiwillig in die Wohnung gelassen.

In der Strafzumessung wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten, dass er nicht vorbestraft war und bescheinigte ihm eine positive Sozialprognose. Neben seiner Bewährungsstrafe muss er 120 Stunden gemeinnützige und unbezahlte Arbeit leisten.

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