Die Kreisverwaltung hat nur bei drei von insgesamt zehn gefällten Bäumen (sechs davon im Landschaftsschutzgebiet) einen Verstoß feststellen können.
Das bestätigt Benjamin Wedewart, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, auf Nachfrage. Die Ortsgruppe des Naturschutzbunds (Nabu) Rastatt hatte am 22. Februar diesbezüglich Anzeige beim Landratsamt erstattet.
„Bei den vier Bäumen, die außerhalb des Landschaftsschutzgebiets gefällt wurden, handelt es sich nicht um Landschaftselemente im Sinne der Cross-Compliance-Vorgaben“, teilt Wedewart mit. „Somit stellt deren Rodung keinen Cross-Compliance-Verstoß dar.“ Für diesen Teil der Prüfung zuständig war das Landwirtschaftsamt.
Untere Naturschutzbehörde kümmert sich um sechs gerodete Bäume in Rastatt-Förch
Um die sechs Bäume, die innerhalb des Landschaftsschutzgebiets gerodet wurden, kümmerte sich derweil die Untere Naturschutzbehörde, die ihre behördlichen Ermittlungen zum Schutzstatus der Bäume zwischenzeitlich ebenfalls abgeschlossen hat.
Ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren streben wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht an.Benjamin Wedewart, Sprecher Landratsamt
„Bei drei Fällungen gehen wir von einem Verstoß gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung aus, da wir die Bäume als landschaftsprägend einordnen“, berichtet der Sprecher der Kreisbehörde. Ziel sei jetzt eine naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung. Diese sehe vor, dass als Ersatz neue Bäume gepflanzt werden. „Ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren streben wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht an“, so der Sprecher.
Unabhängig von den Prüfungsergebnissen der Behörden hatte die Nabu-Ortsgruppe als Pächterin des im Landschaftsschutzgebiet liegenden Flurstücks „Vogel- und Insektennährgehölze angekündigt“, Ersatzansprüche geltend zu machen. „Und daran halten wir fest“, bekräftigt der Ortsgruppen-Vorsitzende Karl-Ludwig Matt.
„Wir möchten für den gerodeten Apfelbaum nahe Schloss Favorite keinen Ersatz in Form einer kleinen Pflanze, sondern einen Baum in gleicher Größe“, verweist er auf den hohen Nutzwert, den gerade auch alte Bäume für Insekten hätten.
Solche Bäume liefere die Nürnberger Firma Opitz, die sich auf die Verpflanzung von Großbäumen spezialisiert habe. Die Kosten für Pflanzung inklusive Anlieferung beziffert Matt auf 11.800 Euro. Zum Besprechungstermin am 12. April teilt er mit, dass dieser sachlich und konstruktiv verlaufen sei. An dem Treffen teilgenommen hatten unter anderem die Leiterin des Landwirtschaftsamtes, Andrea Ganter, und der Leiter des Amtes für Baurecht, Klima- und Naturschutz und öffentliche Ordnung, Sébastien Oser.
Rastatter Nabu will Ackerfeldbaum-Kataster
Bei dem Ortstermin ging es auch um die mögliche Einführung eines Ackerfeldbaum-Katasters. Ein solches wäre „ein Novum in Baden-Württemberg“, betont der Rastatter Nabu-Chef, der sich seit Jahren für den Schutz dieser Bäume einsetzt und in dieser Sache nicht lockerlassen wird, wie er sagt.
Daher strebe er jetzt „einen großen Runden Tisch“ mit den Großlandwirten rund um Förch und dem Bauernverband an. Schon vor Jahren habe er einen solchen vorgeschlagen. „Er ist mir aber immer wieder verweigert worden.“ Als Mediatoren hat Matt die genannten Amtsleiter aus der Kreisverwaltung im Visier.