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Spvgg Ottenau gegen FC Lichtental

Bezirksligist Rastatter SC/DJK legt Einspruch gegen finalen Spieltag ein

Ein brisantes Schreiben wirbelt die Bezirksliga in Mittelbaden auf. Der Rastatter SC/DJK legt gegen die Wertung des finalen Spieltags in der Bezirksliga Einspruch ein. Ein Spiel habe nicht zur vereinbarten Zeit stattgefunden. Der Vorwurf sorgt für Diskussion.

Findet das Vorgehen vom Rastatter SC/DJK "frech" und "unkollegial": Bezirksvorsitzender Vito Voncina.
Findet das Vorgehen vom Rastatter SC/DJK "frech" und "unkollegial": Bezirksvorsitzender Vito Voncina. Foto: Christian Rapp

Am Samstagabend, so gegen 19 Uhr, war die lange, von Corona geplagte Saison in der Fußball-Bezirksliga endlich zu Ende gegangen. Eigentlich. Denn nur wenige Stunden später flatterte in das elektronische Postfach von Bezirksvorsitzenden Vito Voncina und Sportgerichtsboss Gerhard Siefermann eine Mail des Rastatter SC/DJK.

Selbst Thomas Schmidt, Präsident des Südbadischen Fußballverbands (SBFV), erreichte das Schreiben. Dessen brisanter Inhalt: ein Einspruch gegen die Wertung des 30. und finalen Spieltags in der Bezirksliga.

Natürlich lieferte der RSC/DJK, der vor dem Spieltag in großen Abstiegsnöten steckte und nun auf Platz 14 liegend auf Ötigheimer Schützenhilfe angewiesen ist, um die Klasse noch zu halten, auch gleich die Begründung mit: „Nach Paragraph 45, Nr 1.2 der Spielordnung, Rahmenterminkalender, Terminlisten sowie Spielverlegungen ist der letzte Spieltag gleichzeitig anzusetzen, wenn sie für Meisterschaft, Abstieg oder eine sonstige Qualifikation von Bedeutung sind“, heißt es in dem RSC/DJK-Schreiben. „Dies sehen wir bei der Spielverlegung des Spiels Spvgg Ottenau - FC Lichtental als verletzt an. Der FC Lichtental war im Abstiegskampf noch beteiligt.“

Klarer Verfahrensfehler: Spiel ging zwei Stunden früher über die Bühne

Tatsächlich war der FC Lichtental neben dem RSC/DJK und drei weiteren Mannschaften vor dem 30. Spieltag noch im Abstiegskampf involviert. Und tatsächlich ging die Partie Ottenau gegen Lichtental um 15 Uhr statt um 17 Uhr wie die restlichen sieben Partien über die Bühne.

„Daher ist der letzte Spieltag nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden“, findet Matthias Dorsner. „Es ist ein klarer Verfahrensfehler aufseiten des Verbands, deshalb haben wir Einspruch eingelegt“, sagt der RSC/DJK-Sportvorstand. Dorsner gehe es nicht darum, seinen Verein mit dem Einspruch vor einem möglichen Abstieg in die A-Klasse zu bewahren, sondern um eine „Grundsatzentscheidung“.

Es ist ein klarer Verfahrensfehler aufseiten des Verbands, deshalb haben wir Einspruch eingelegt.
Matthias Dorsner, RSC/DJK-Sportvorstand

„Dadurch, dass der letzte Spieltag aus unserer Sicht nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, laufen wir Gefahr, dass die gesamte Runde nicht gewertet wird. Wenn die Satzungen nicht mehr zählen, wo kommen wir dann hin?“, sagt er.

Sportgericht weist Einspruch zurück - nun soll Verbandsgericht eingeschaltet werden

Dass die Verschiebung der FCL-Partie bereits seit einigen Tagen bekannt gewesen war und der RSC/DJK im Vorfeld aktiv hätte werden können, lässt Dorsner nicht zählen: „Wir haben erst einen Tag davor davon erfahren. Außerdem ist es nicht unsere Arbeit, den Verband darauf hinzuweisen. Und selbst wenn, weiß niemand, ob der Staffelleiter die Verschiebung rückgängig gemacht hätte.“

Voncina, der das Vorgehen des RSC/DJK am Sonntagmorgen als „frech“ und „unkollegial“ bezeichnete, sieht den Verband im Recht – und führt zwei Gründe an: Erstens habe der FC Lichtental bei der Verlegung keinen Vorteil gehabt, sondern – wenn überhaupt – einen Nachteil. „Daher haben wir der Verlegung zugestimmt, da sie keinerlei Bedeutung für den Abstiegskampf hatte“, erklärt der Bezirksboss.

Daher haben wir der Verlegung zugestimmt, da sie keinerlei Bedeutung für den Abstiegskampf hatte.
Vito Voncina, Bezirksvorsitzender

Zudem sei es aufgrund des Paragraphen 15 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) nur beteiligten Vereinen möglich, Einspruch einzulegen, so Voncina. Als nicht beteiligter Verein könne der RSC/DJK daher keinen Einspruch einlegen.

Wenige Stunden später herrschte am Sonntag bereits Klarheit: Das Sportgericht in Person von Gerhard Siefermann wies den Einspruch zurück – aufgrund des Paragraphen 15 der RuVO. „Damit haben wir gerechnet“, sagt Dorsner. „Wir sehen uns weiter im Recht und werden nun das Verbandsgericht einschalten.“ Die Bezirksligasaison geht also in die Verlängerung.

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