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Rechtsmittel zurückgewiesen

Nach VGH-Entscheid: Bühler Komposthändler muss wohl für PFC-Kosten zahlen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Anhörungsrüge des Komposthändlers aus Bühl zurückgewiesen, der den PFC-Skandal in Mittelbaden verursacht haben soll.

In Mittelbaden sind Erde und Grundwasser großflächig mit PFC verseucht.
In Mittelbaden sind Erde und Grundwasser großflächig mit PFC verseucht. Foto: Weller

Damit zeichnet sich ab, dass dieser Zahlungsforderungen des Landratsamtes Rastatt und der Stadt Baden-Baden nachkommen muss. Letzte Option für den Komposthändler wäre nun ein Gang vors Bundesverfassungsgericht.

Das Landratsamt Rastatt teilte am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit Sitz in Mannheim die Anhörungsrüge des Komposthändlers abgewiesen habe. Das VGH bestätigte den Entscheid.

Strafrechtliche Verantwortung wurde nie bewiesen

Für den Komposthändler ist das eine erhebliche Niederlage. Die Firma mit Hauptsitz in Bühl hatte stets erklärt, nicht für die großflächigen PFC-Belastungen in Mittelbaden verantwortlich zu sein. Das Landratsamt Rastatt indes betrachtet das Unternehmen als Verursacher, da es nachweislich belastete Papierschlämme angenommen und zu Kompost verarbeitet habe.

Strafrechtlich konnte das Unternehmen nie belangt werden . In einem verwaltungsrechtlichen Verfahren allerdings hatte sich das Verwaltungsgericht in Karlsruhe der Sichtweise der Rastatter Behörde angeschlossen.

Unternehmer: Gericht hatte Indizien nicht ausreichend berücksichtigt

Es erklärte den Bühler Komposthändler zum „Störer“ im juristischen Sinne und berechtigte somit das Landratsamt, Kosten für Boden- und Gewässerproben an den Unternehmer weiterzugeben. Im Herbst 2019 lagen diese für den Bereich des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden bei etwa 242.000 Euro.

Der Unternehmer wollte das Urteil nicht auf sich sitzen lassen und machte daher beim VGH in Mannheim von seinem Recht auf eine Anhörungsrüge Gebrauch. Das Gericht in Karlsruhe habe bei seiner Entscheidung Indizien zur Entlastung des Unternehmers nicht ausreichend berücksichtigt, argumentierten er und sein Anwalt.

Komposthändler verweist auf andere Ursachen der PFC-Belastungen

So betont der Kompostunternehmer, dass die PFC auch auf anderem Wege ins Erdreich gekommen sein könnten. Etwa per Löschschaum oder Flugbenzin. Entsprechende Fälle gibt es tatsächlich etwa in Bayern.

Der VGH wies das Rechtsmittel allerdings zurück. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe habe sich sehr wohl ausreichend mit den Ausführungen des Unternehmers befasst, erklärte ein Sprecher des Gerichts den Entscheid. Nach Einschätzung des VGH gebe es ausreichend Anhaltspunkte, um den Unternehmer die Kosten der Erprobungen aufzuerlegen.

Der Komposthändler selbst zeigte sich am Donnerstag überrascht von der Nachricht. Ihm sei der Entscheid bislang nicht bekannt geworden, erklärte er im Gespräch mit unserer Redaktion.

Zieht der Unternehmer im PFC-Fall nun vors Bundesverfassungsgericht?

Sein letztes Mittel, um die Kostenübernahme vielleicht doch noch abzuwehren, wäre ein Gang vors Verfassungsgericht. Ob er diesen Weg beschreiten werde, müsse er zunächst mit seinem Anwalt besprechen, erklärte der Unternehmer.

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