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Hunderte Kilo Drogen gehandelt

Nachrichten entschlüsselt: Haftstrafen für Drogendealer aus Baden-Baden und Rastatt

Sie kommunizierten über vermeintlich abhörsichere Handys, doch dann schnappte die Polizei zu. Drei Drogendealer aus Rastatt und Baden-Baden müssen nun ins Gefängnis.

Außenaufnahme des Landgerichts Baden-Baden mit einem Hinweisschild Landgericht, Amtsgericht und dem Landeswappen von Baden-Württemberg. (zu dpa «Prozess gegen Darknet-Drogenverkäufer vor Ende») +++ dpa-Bildfunk +++
Drei Männer aus Baden-Baden und Rastatt müssen für den Handel und den Besitz einer großen Menge an Drogen ins Gefängnis, das hat am Donnerstag das Landgericht Baden-Baden entschieden. Foto: Uli Deck/dpa

Gut sechs Monate mit annähernd 20 zuweilen zeitraubenden Terminen hatte es gebraucht, bis über drei Drogenhändler aus Baden-Baden und Rastatt die Urteile gesprochen werden konnten. Für den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge muss nun der 34-jährige Hauptangeklagte für acht Jahre hinter Gitter.

Seine beiden ebenfalls 34-jährigen Mitangeklagten wurden zu Gesamtfreiheitsstrafen von vier und viereinhalb Jahren verurteilt. Allerdings wurde dem Hauptangeklagten zugestanden, nach einer Haftzeit von zwei Jahren eine ebenfalls zwei Jahre andauernde Drogentherapie in einer Entziehungsanstalt zu absolvieren.

Zudem wurden alleine von ihm rund 590.000 Euro Drogengeld eingezogen. Bei seinen Mitangeklagten waren weitere Beträge in Größenordnungen von etwa 160.000 Euro und 72.000 Euro einbehalten worden.

Insgesamt 31 Anklagepunkte mit einer Vielzahl schwerwiegender Delikte galt es für den Vorsitzenden Richter der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden, Wolfgang Fischer, zu bewerten. Den drei Angeklagten wurde für die Zeit zwischen März 2019 und Mai 2020 ein reger Austausch von hohen Geldbeträgen und Drogen vorgeworfen.

Drogenprozess in Baden-Baden: Hauptangeklagter und Mittäter waren geständig

Gut 153 Kilogramm Marihuana, 20 Kilo Haschisch und etwa zwei Kilo Kokain sollen dabei gehandelt worden sein. Der aus Baden-Baden stammende Hauptangeklagte und einer seiner Mittäter hatten sich geständig gezeigt.

Der dritte Angeklagte hatte hingegen auf Freispruch plädiert, weil er der Meinung war, dass die Daten, welche die Ermittlungsbehörden erst auf die Spur des Trios gebracht hatten, illegal beschafft worden seien und somit nicht gerichtsverwertbar gewesen sein sollen.

Die Männer hatten ihre Drogendeals vorwiegend über verschlüsselte Nachrichten mit Kryptohandys des Diensteanbieters Encrochat abgewickelt. Französischen und niederländischen Ermittlern war es gelungen, gut 68 Millionen Chatverläufe auf einen eigenen Server umzuleiten und zu dechiffrieren.

Dabei sollen ohne das Wissen und die Zustimmung deutscher Ermittlungsbehörden Daten in deutschen Funkzellen abgefangen worden sein. Das juristische Tauziehen um die Verwertbarkeit dieser Ermittlungsergebnisse, der so genannten Encrochat-Daten, hatte den Prozess fast schon ins Uferlose verlängert. Immer wieder wurden dabei stundenlang Anträge der Verteidiger verlesen, über die fast ebenso lange wieder entschieden werden musste.

In seiner Urteilsbegründung wies Wolfgang Fischer darauf hin, dass man letztlich umfangreiche Sachverhalte habe feststellen können. Auch seien die Geständnisse weitestgehend durch die Encrochat-Erkenntnisse untermauert worden.

Täter verrieten sich an vermeintlich abhörsicheren Handys

Die Täter hätten vermeintlich abhörsichere Handys genutzt und hätten deshalb sehr offen und freizügig über ihre Geschäfte gesprochen. Die Geständnisse hätten deshalb mit dazu beigetragen, die Zusammenhänge besser zu verdeutlichen, erklärte Fischer. Dem dritten Angeklagten, der dem Gericht gegenüber keine Zugeständnisse gemacht hatte, bescheinigte Fischer, im Gegensatz zu seinen Mitangeklagten die Zeichen der Zeit nicht erkannt zu haben.

Ob es letztlich bei den nun ausgesprochenen Haftstrafen bleibt, hängt nicht alleine davon ab, ob wenigstens ein Angeklagter in Revision gehen wird. Denn die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hatte nach weiteren Datenauswertungen bereits im Februar erneut Anklage gegen das Trio erhoben. Dabei geht es um den mutmaßlichen Handel mit 518 Kilo Marihuana, sechs Kilo Haschisch und jeweils einem Kilo Kokain und Amphetamin.

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