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Meinung

von Holger Siebnich

100 Unterschriften notwendig

Mindestmaß an Aufwand ist für OB-Kandidaten in Rastatt zumutbar

Wer in Rastatt Oberbürgermeister werden möchte, muss zuerst 100 Unterschriften sammeln. Spaßkandidaten werden dadurch ausgebremst. Das ist gut so.

Rathaus Rastatt
Wer hier OB werden möchte, muss erst Unterschriften sammeln: Das Rathaus in Rastatt. Foto: Holger Siebnich

Die Hürde ist hoch. Aber nicht zu hoch. Wer in Rastatt Oberbürgermeister werden möchte, muss 100 Unterschriften vorlegen. Für einen ernsthaften Kandidaten ist es kein Problem, sie einzusammeln. Für Bewerber wie Frank Tschany könnte es zum Problem werden.

Ganz sicher ein Problem ist es für Spaßvögel, die sich in kleineren Gemeinden willkürlich auf die Wahlzettel schreiben lassen, ohne überhaupt einmal selbst vor Ort gewesen zu sein. Bislang sind Unterstützerunterschriften in Baden-Württemberg nur in Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern Pflicht.

Das ändert sich ab August. Dann müssen Bewerber in allen Orten ein Mindestmaß an Aufwand betreiben, um kandidieren zu dürfen. Dieser Schritt war überfällig. Wer schon an dieser Hürde scheitert, wäre auch kein guter Bürgermeister. Das Sieb ist auch nach der Wahlrechtsreform noch so grob, dass darin nur die dicksten Klopse hängenbleiben. Für den Wähler und die demokratische Vielfalt ist das kein Verlust.

Offen ist, ob die Reform auch einen Schlusspunkt hinter die Dauerkandidatur Tschanys setzt. Er unterscheidet sich von den Spaßvögeln. Bei seinen vergangenen Kandidaturen war er vor Ort und hat auch Wahlkampf betrieben. Überzeugen konnte er damit allerdings fast niemanden. Ob er oder andere Bewerber seines Schlags künftig noch ein Forum haben werden, liegt in der Hand der Wahlberechtigten. Sie können selbst entscheiden, ob sie im Vorfeld für ihn unterschreiben. Das ist Demokratie.

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