
Nach der Wahl ist vor der Wahl. Das gilt nicht nur für die Wähler und die beiden verbliebenen Kandidaten fürs OB-Amt, aber natürlich insbesondere für sie.
Ganze drei Wochen lang geht der Wahlkampf in die Verlängerung, ehe am 15. Oktober bei der Stichwahl die Entscheidung darüber fällt, ob künftig Monika Müller (49, SPD) oder Michael Gaska (36, parteilos) die Geschicke Rastatts lenkt.
Redakteur Daniel Melcher hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Wie machen die Kandidaten nun weiter?
Müller und Gaska konnten im ersten Wahlgang am Sonntag die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Müller erhielt 38 Prozent der abgegebenen Stimmern, Gaska 30,8. Beide kündigten bereits an, drei weitere intensive Wahlkampfwochen zu absolvieren. Müller möchte noch mal in allein Stadtteilen werben, dass „ich die richtige Wahl für die Rastatter bin“. Gaska kündigt die Fortsetzung seines „Marathons“ durch die Stadt an, auch um diejenigen zu erreichen, die noch nicht gewählt haben. „Das wird eine Herausforderung“, merkte Landrat Christian Dusch (CDU) am Wahlabend an, als klar war, dass es in die Verlängerung gehen wird. Er wünsche einen „fairen Wahlkampf“, an dessen Ende „die Rastatter dann bei einer hoffentlich höheren Wahlbeteiligung entscheiden“. Diese lag am Sonntag bei enttäuschenden 38,3 Prozent. „Vielleicht schaffen wir dann über 50 Prozent“, hoffte der noch amtierende OB Hans Jürgen Pütsch. „Das wäre super.“
Was machen die unterlegenen Bewerber?
Während die unterlegenen Bewerber Volker Kek (AfD) und Thomas Hentschel (Grüne) erklärten, weiter zu machen in ihren bisherigen Mandaten, scheint die kommunalpolitische Zukunft von Brigitta Lenhard noch unklar. Ob die Rastatter Fraktionsvorsitzende der CDU im Gemeinderat bei den kommenden Kommunalwahlen nochmals antreten will, ließ sie am Sonntagabend gegenüber dieser Redaktion erst mal offen. Lenhard und Hentschel haben eine Wahlempfehlung für Müller ausgegeben.
Wie bereitet sich die Stadt auf die Stichwahl vor?
Für die Stichwahl werden wieder knapp 300 Wahlhelfer benötigt – je sechs in jedem der 47 Wahlbezirke, wie die städtische Presssprecherin Heike Dießelberg auf Nachfrage dieser Redaktion erläutert. Es werde dasselbe Team sein, das bereits am Sonntag im Einsatz war. Außerdem werden zum Teil neue Wahlbenachrichtigungen verschickt – an jene, die nun in der Zeit bis zur Stichwahl wahlberechtigt werden. Das können Rastatter sein, die in den nächsten Tagen 16 Jahre alt werden oder Zugezogene, deren entsprechende Wartefrist bis zur kommunalen Wahlberechtigung in der Stadt abgelaufen ist.
Oberbürgermeisterwahl in Rastatt: BNN veranstalten weiteres Forum
Müssen Wählerinnen und Wähler bei der Stichwahl ihre Wahlunterlagen nochmals beantragen?
Wer am Sonntag im Wahllokal gewählt hat, hat seine Wahlbenachrichtigung direkt bei der Stimmabgabe zurückerhalten. Diese muss laut Mitteilung der Stadtverwaltung bei der Stichwahl am 15. Oktober erneut ins Wahllokal mitgenommen werden. Wer am Sonntag nicht gewählt hat, aber bei der Stichwahl seine Stimme abgeben will, bringt die zuvor zugesandte Wahlbenachrichtigung zur Stichwahl mit.
Was gilt für Briefwählerinnen und Briefwähler?
Wer seine Briefwahlunterlagen sowohl für die Wahl am 24. September als auch für die Stichwahl am 15. Oktober beantragt hatte, bekommt die Unterlagen für die Stichwahl nun automatisch zugesandt. Ansonsten müssten die Briefwahlunterlagen für den 15. Oktober erneut beantragt werden. Dies ist ab Dienstag, 26. September, online über die Website der Stadt Rastatt www.rastatt.de möglich, schriftlich beim Bürgerbüro per Brief, Postkarte oder Vordruck oder elektronisch per E-Mail, persönlich im Bürgerbüro in der Herrenstraße 15 oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen oder per Wahlbenachrichtigung des ersten Wahlgangs.
Wann bekommen Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahlunterlagen?
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden dem Rathaus zufolge frühestens ab Montag, 2. Oktober, zugestellt. Aufgrund möglicher Verzögerungen bei der Postzustellung empfiehlt die Stadtverwaltung, Briefwahlanträge ab Montag, 9. Oktober, nur noch persönlich im Bürgerbüro in der Herrenstraße zu beantragen oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen. Die letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, besteht am Samstag, 14. Oktober, von 9 bis 12 Uhr im Bürgerbüro, Herrenstraße 15.
Gibt es auch bei der Stichwahl eine Unterstützung für sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger?
Ja. Damit blinde und sehbehinderte Bürger auch ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können, werden an alle Bezieher von Landesblindenhilfe in Rastatt kostenlos Stimmzettelschablonen zugesandt. Zusätzlich wird in jedem Wahllokal auch für die Stichwahl neue Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt.
Wer beantwortet weitere Fragen zur Stichwahl?
Fragen zur Wahlberechtigung, Briefwahl und Barrierefreiheit beantworten die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter der Telefonnummer (0 72 22) 9 72 71 14 und 9 72 71 18 oder per E-Mail an buergerbuero@rastatt.de. Persönliche Vorsprachen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sind im Bürgerbüro möglich: Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.15 Uhr. Briefwahl kann ebenso in den Ortsverwaltungen während der jeweiligen geltenden Öffnungszeiten beantragt werden.
Gibt es ein weiteres Wahlforum der BNN?
Ja. Angesichts der bevorstehenden Stichwahl am 15. Oktober veranstalten die BNN ein weiteres Forum in der Badner Halle, damit die Bürger die beiden verbliebenen Kandidaten noch besser kennenlernen können. Sowohl Müller als auch Gaska haben ihre Teilnahme an der Podiumsdiskussion bereits zugesagt. Termin ist Mittwoch, 11. Oktober, 19 Uhr. Moderiert wird das Forum wie schon am 6. September von den Redaktionsleitern Holger Siebnich und Egbert Mauderer. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung per E-Mail ist erforderlich an redaktion.rastatt@bnn.de bis Montag, 9. Oktober, 18 Uhr. Alternativ können sich Interessierte in der BNN/BT-Geschäftsstelle in der Kaiserstraße 32 in Rastatt persönlich anmelden. Es besteht die Möglichkeit, mit der Anmeldung Fragen an die Podiumsteilnehmer einzureichen. Die Moderatoren werden den Beteiligten eine Auswahl der Fragen stellen.
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