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Besondere Auszeichnung

Ötigheim ist als „Landmusikort“ bundesweit Spitze

Nicht nur als Theaterort leistet Ötigheim mit den Volksschauspielen Herausragendes. Auch der Deutsche Musikrat würdigt nun die Kulturarbeit der 4.400-Einwohner-Gemeinde.

Plakette „Landmusikort des Jahres“.
Eine besondere Ehrung geht in diesem Jahr nach Ötigheim: Die Gemeinde bei Rastatt wird vom Deutschen Musikrat als „Landmusikort des Jahres“ ausgezeichnet. Foto: Deutscher Musikrat

Die Gemeinde Ötigheim bei Rastatt, bekannt durch die Volksschauspiele auf der großen Freilichtbühne, ist zum „Landmusikort des Jahres 2022“ gewählt worden.

Wie der Deutsche Musikrat in Bonn am Dienstag mitteilte, geht der mit 30.000 Euro dotierte Hauptpreis nach Ötigheim. Als Grund für die Auszeichnung wurde angegeben, das dortige „generationenübergreifende Angebot“ habe „die Jury besonders beeindruckt“.

Jenseits des urbanen Raums gibt es unglaublich viel zu entdecken.
Martin Maria Kröger, Präsident Deutscher Musikrat

Insgesamt wurden zehn Preise vergeben. Der zweite und dritte Preis in Höhe von 20.000 und 10.000 Euro gehen an Gemeinden in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Sieben weitere Preise zu jeweils 5.000 Euro wurden an Orte in weiteren Bundesländern vergeben.

Preis soll Projekte in kleinen Gemeinden fördern

Der zum zweiten Mal vergebene Preis soll herausragende musikalische Projekte im ländlichen Raum fördern und bekannt machen, um auch für andere Orte Impulse zu setzen, so der Musikrat. Dessen Präsident Martin Maria Krüger wird in der Mitteilung wie folgt zitiert: „Wenn viele Menschen vor Ort gemeinsam Musik machen, dann funktioniert die kommunale Gemeinschaft.“

Der Blick in die eingereichten Anträge zeige, wie lebendig das Musikleben in Deutschland sei, so Krüger. „Jenseits des urbanen Raums gibt es unglaublich viel zu entdecken.“

Die Preisverleihung und Übergabe der Plakette ist für Sommer in den jeweiligen Orten vorgesehen. Das Förderprogramm Landmusik wird durch Mittel der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien finanziert. Für den Titel als Landesmusikort können sich Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern bewerben.

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