Die Trinkwasserversorger müssen das Thema PFC künftig noch mehr im Blick haben. Bislang galten für die Stoffe, die im Verdacht stehen, gesundheitsgefährdend zu sein, lediglich Leitwerte im Trinkwasser. Schon das konnte drastische Konsequenzen haben.
Europäische Richtlinie legt erstmals Grenzwert fest
Als im Dezember 2019 im Wasserwerk in Förch ein Leitwert überschritten wurde, empfahl das Gesundheitsamt Schwangeren und kleinen Kindern, vorerst kein Leitungswasser mehr zu trinken.
Am 12. Januar tritt nun eine neue europäische Trinkwasserrichtlinie in Kraft, in der erstmals ein Grenzwert für PFC aufgeführt ist. Dieser liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter, und zwar als Summe für 20 PFC-Einzelverbindungen.
Die Stadtwerke Rastatt können diese Werte in ihren Wasserwerken in Ottersdorf und Rauental nach Angaben des zuständigen Abteilungsleiters Michael Koch einhalten.
Höheres Wartungsintervall im Wasserwerk notwendig
Die bislang letzten Messwerte, die die Stadtwerke online veröffentlicht haben, datieren für Ottersdorf vom April 2020. Damals lag die PFC-Belastung in den beiden Brunnen, die das Werk speisen, bei 0,057 beziehungsweise 0,01 Mikrogramm.
Es kann sein, dass wir künftig die Filter öfter wechseln müssen.Michael Koch, Stadtwerke Rastatt
In Rauental, wo ein Aktivkohle-Filter zum Einsatz kommt, betrug der Wert im Netzwasser allerdings 0,354. Laut Koch ist es mit frischen Filtern aber möglich, PFC komplett zu entfernen. „Es kann sein, dass wir dort künftig die Filter öfter wechseln müssen“, sagt er.
Überschreitung hätte noch keine rechtlichen Konsequenzen
Der Stichtag 12. Januar wird zumindest juristisch aber erst einmal ohne Konsequenzen bleiben. Zwar tritt die europäische Trinkwasserverordnung dann in Kraft, damit ist sie aber noch nicht nationales Recht.
Den EU-Mitgliedsstaaten bleiben noch zwei Jahre Zeit, sie vor Ort umzusetzen.