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Neue Trinkwasserverordnung

Rastatter Stadtwerke können neue PFC-Grenzwerte voraussichtlich einhalten

PFC stehen im Verdacht, die Gesundheit zu gefährden. Trotzdem gab es für die chemischen Verbindungen bislang keine Grenzwerte im Trinkwasser. Das ändert sich nun – mit Konsequenzen für die Wasserversorger in Mittelbaden.

PFC Wasserwerk Rastatt-Förch 20.01.2020
Die PFC Werte im Wasserwerk Förch des Wasserversorgungsverbands Vorderes Murgtal entsprechen den Grenwerten.
Das Wasserwerk in Förch: Im Dezember 2019 überschritt das Wasser den PFC-Leitwert. Schwangere und kleine Kinder sollten es daraufhin nicht mehr trinken. Foto: Collet

Die Trinkwasserversorger müssen das Thema PFC künftig noch mehr im Blick haben. Bislang galten für die Stoffe, die im Verdacht stehen, gesundheitsgefährdend zu sein, lediglich Leitwerte im Trinkwasser. Schon das konnte drastische Konsequenzen haben.

Europäische Richtlinie legt erstmals Grenzwert fest

Als im Dezember 2019 im Wasserwerk in Förch ein Leitwert überschritten wurde, empfahl das Gesundheitsamt Schwangeren und kleinen Kindern, vorerst kein Leitungswasser mehr zu trinken.

Am 12. Januar tritt nun eine neue europäische Trinkwasserrichtlinie in Kraft, in der erstmals ein Grenzwert für PFC aufgeführt ist. Dieser liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter, und zwar als Summe für 20 PFC-Einzelverbindungen.

Die Stadtwerke Rastatt können diese Werte in ihren Wasserwerken in Ottersdorf und Rauental nach Angaben des zuständigen Abteilungsleiters Michael Koch einhalten.

Höheres Wartungsintervall im Wasserwerk notwendig

Die bislang letzten Messwerte, die die Stadtwerke online veröffentlicht haben, datieren für Ottersdorf vom April 2020. Damals lag die PFC-Belastung in den beiden Brunnen, die das Werk speisen, bei 0,057 beziehungsweise 0,01 Mikrogramm.

Es kann sein, dass wir künftig die Filter öfter wechseln müssen.
Michael Koch, Stadtwerke Rastatt

In Rauental, wo ein Aktivkohle-Filter zum Einsatz kommt, betrug der Wert im Netzwasser allerdings 0,354. Laut Koch ist es mit frischen Filtern aber möglich, PFC komplett zu entfernen. „Es kann sein, dass wir dort künftig die Filter öfter wechseln müssen“, sagt er.

Überschreitung hätte noch keine rechtlichen Konsequenzen

Der Stichtag 12. Januar wird zumindest juristisch aber erst einmal ohne Konsequenzen bleiben. Zwar tritt die europäische Trinkwasserverordnung dann in Kraft, damit ist sie aber noch nicht nationales Recht.

Den EU-Mitgliedsstaaten bleiben noch zwei Jahre Zeit, sie vor Ort umzusetzen.

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