Lebenslange Haftstrafe – so lautet das Urteil gegen den Mann, der im vergangenen September seine Ehefrau mit vier Messerstichen ermordete. Dass er dies geplant hatte, daran bestand für das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Frank Schmid kein Zweifel.
Kurz nach der Tat war der Angeklagte nach einer Selbstverletzung ins Krankenhaus verbracht worden. Dort machte er gegenüber den Ärzten deutlich, dass er seine Ehefrau in voller Absicht niedergestochen hatte und vergewisserte sich, ob sie auch tatsächlich tot sei.
Schon in der Nacht davor, etwa zwei Stunden vor dem Angriff, hat er sowohl dem Opfer als auch deren Freund Nachrichten per WhatsApp geschickt, welche die beiden allerdings nicht mehr erreicht hatten. Darin bedrohte er sie verschiedentlich, kam am Morgen zur Wohnadresse der Frau, trat ihre Tür ein, trieb sie ein paar Schritte vor sich her, ehe er sie umbrachte.
Prozess um Tat in Rastatt: Gericht sieht niedrige Beweggründe und Heimtücke gegeben
„Abschlachten, so würde man im Deutschen sagen“, führte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung aus. Niedrige Beweggründe als auch Heimtücke habe man bejaht und den Angeklagten insofern wegen Mordes verurteilt.
Was den Freund des Opfers angeht, sei davon auszugehen, dass kein Tötungsvorsatz vorliege. Deshalb blieb dem Gericht letztlich nichts übrig, ihn in diesem Fall wegen der Stichverletzungen, die er dem Mann beibrachte, zu verurteilen. Das Urteil hier: gefährliche Körperverletzung.
Es war eine gottlose Tat, um es mal auf den Punkt zu bringen.Frank Schmid, Richter
Religiöse Hintergründe schloss die Kammer allerdings aus. Allenfalls handle es sich um falsche Vorstellungen, welche der Angeklagte aus seinem Heimatland Syrien mitgebracht hatte. „Es war eine gottlose Tat, um es mal auf den Punkt zu bringen“, betonte Schmid, und rief in Erinnerung, dass die Tat im Beisein des gemeinsamen Kindes ausgeführt wurde. „Das war ihnen offenbar gleichgültig.“
Fünfjähriger Sohn nach dem Mord an seiner Mutter traumatisiert
Auch der psychische Schaden, den der Fünfjährige durch die Tat erlitten hat, war für den Vater offenbar nicht von Bedeutung. Das Kind ist massiv traumatisiert, hatte der Therapeut erklärt der mit dem Jungen seit Januar 2021 arbeitet.
Schon vor der Tat soll der Angeklagte gegenüber Frau und Sohn gewalttätig geworden sein. Dem Therapeuten gegenüber berichtete das Kind davon, dass der Vater mit einem Knall in die Wohnung gekommen sei und sofort die Mutter attackiert habe. Daraufhin sei er ins Schlafzimmer gestürmt, habe den Freund angegriffen und schließlich seinen Sohn mitgenommen, um ihn bei Nachbarn abzugeben.
Angeklagter während des Prozesses in Baden-Baden weitestgehend teilnahmslos
Der Angeklagte hatte das Verfahren meist schweigend verfolgt, lediglich lautstark protestiert, wenn die Zeugen zu leise redeten oder ihm die Übersetzung nicht genügte. Ansonsten blieb er weitestgehend teilnahmslos, zeigte auch keine Emotionen, als das Urteil verkündet wurde.
Der hinzugezogene Gutachter, der den Mann untersucht hatte, attestierte ihm die volle Schuldfähigkeit. Auch die geschilderten Umstände der Tat zeugten von einer geplanten Handlung. Der Angeklagte sah sich in seiner Ehre verletzt, weil seine Ehefrau nicht bereit war die Beziehung mit ihm fortzusetzen und sich stattdessen einem anderen Mann zugewandt hatte.