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Fragen und Anworten

Rasenmäher, Partys und Pool: Was ist im eigenen Garten in Rastatt erlaubt?

Der Sommer ist für manche nachbarschaftliche Beziehung auch in Rastatt eine Zerreißprobe. Wenn der Rasenmäher spät abends läuft oder die Gartenparty nebenan lärmt, liegen die Nerven schnell blank. Was ist erlaubt, was nicht?

ILLUSTRATION - Eine Frau maeht am 13.07.2018 in einem Garten in Hamburg den Rasen mit einem Rasenmaeher (gestellte Szene). Foto: Christin Klose || Modellfreigabe vorhanden
Die Polizeiverordnung der Stadt Rastatt regelt, wann Gartenbesitzer das Gerät anwerfen dürfen. Dabei gilt auch eine Mittagsruhe. Foto: Christin Klose picture alliance / dpa Themendienst

Der Rasenmäher lärmt, der Pool schwappt über und der Grill stinkt: Der Sommer kann eine Belastung für die Beziehung zwischen Nachbarn sein. Es gibt viele Meinungen darüber, was im eigenen Garten erlaubt und was verboten ist.

Viele Regelungen gelten bundesweit. Für manche Dinge ist aber auch die Kommune vor Ort zuständig.

Unser Redaktionsmitglied Holger Siebnich gibt einen Überblick über die Situation in Rastatt.

Der Nachbar lädt seinen Radsportverein zum Public Viewing der Tour de France ein und stellt den Fernseher auf der Terrasse auf maximale Lautstärke. Darf er das?

Nein. In der Polizeiverordnung der Stadt Rastatt gibt es einen Paragrafen zur „Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten und ähnliches“. Demnach dürfen Anwohner Fernseher oder Bluetooth-Boxen nur so laut betreiben, „dass andere nicht erheblich belästigt werden“. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte am offenem Fenster oder im Freien stehen.

Die Freundin kommt zum Kaffeekränzchen vorbei. Ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt wirft der Nachbar seinen Rasenmäher an. Ist das in Ordnung?

Das kommt darauf an, wann das Kaffeekränzchen stattfindet. Eine allgemeine Regel, dass Nachbarn ein Anrecht darauf haben, bei Kaffee und Kuchen nicht gestört zu werden, existiert nicht.

Aber was ist mit der Mittagsruhe?

Die gibt es und kann in diesem Fall ausschlaggebend sein. Auch dabei handelt es sich nicht um eine bundeseinheitliche, sondern um eine kommunale Regelung. In Rastatt gilt laut Polizeiverordnung: „Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr nicht ausgeführt werden.“

Wenigstens nach Feierabend möchte ich meine Ruhe. Und dann schmeißt der Nachbar um 19 Uhr die Kettensäge an. Das ist nicht in Ordnung.

Doch, ist es. In Rastatt müssen laute Gartengeräte erst ab 20 Uhr schweigen. Los kann es wieder morgens um 8 Uhr gehen.

Aber wenigstens am Sonntag ist Ruhe – oder?

Ja. Das ist aber keine Regelung der Stadt, sondern im sogenannten Bundesimmissionsschutzgesetz für ganz Deutschland einheitlich geregelt. In Wohngebieten müssen alle Rasenmäher und anderes lautes Gartengerät sonntags schweigen.

Im Sommer tollt der Nachbarhund ständig über den Rasen und kläfft jeden Vogel an. Ist das erlaubt?

Dazu gibt es in der Rastatter Polizeiverordnung nur eine sehr vage Formulierung: „Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.“ Die Interpretation dieses Satzes dürfte von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich sein – und müsste im Zweifelsfall ein Richter vornehmen.

Der Nachbar spritzt mit dem Gartenschlauch bei schönem Wetter sein Auto im Hof ab. Das ist doch verboten.

Nein, ist es nicht. Die Polizeiverordnung der Stadt hat auch einen eigenen Paragrafen zum Thema „Abspritzen von Fahrzeugen“. Das ist lediglich auf öffentlichen Straßen untersagt, nicht aber auf dem Privatgrundstück.

Auf dem Grundstück nebenan wohnen sommerliche Feierbiester. Ab wann kann ich die Polizei rufen?

Grundsätzlich gilt in Deutschland ab 22 Uhr die Nachtruhe. Lärm durch laute Musik oder Partys sind ab dann verboten. Eine Regelung, die darüber hinaus reicht, gibt es in der Stadt Rastatt nicht.

Der Nachbar ist ein Grill-König. Im Sommer ist die Luft täglich Steak-geschwängert. Muss ich das ertragen?

Auch dazu gibt es keine spezielle städtische Regelung, sondern nur allgemeine Gesetzgebung und Gerichtsurteile. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass das Grillen erlaubt ist, so lange der Nachbar dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Stadt ist zuständig für ihre öffentlichen Grünanlagen. Dort gilt: Außerhalb zugelassener Feuerstellen darf kein Feuer gemacht und damit auch nicht gegrillt werden.

Der neue Pool fasst 20.000 Liter. Muss ich den Stadtwerken Bescheid geben, wenn ihn fülle?

Nein. Manche Stadtwerke fordern ihre Kunden dazu auf, da sie von einem Rohrbruch ausgehen könnten, wenn auf einmal tausende Liter Wasser aus dem Hahn fließen. Das Netz der Stadtwerke Rastatt ist laut Abteilungsleiter Michael Koch aber so groß, dass solche Füllungen kaum auffallen: „Wenn bei jedem Pool, der in unserem Gebiet gefüllt wird, der Alarm losginge, würde es dauernd klingeln.“

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