Eine Urkundenfälschung und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ereigneten sich am späten Dienstagabend gegen 23 Uhr in Rastatt. Wie die Polizei mitteilte, geriet ein 16-jähriger Rollerfahrer mit einem abgelaufenen Kennzeichen aus dem Jahr 2020 in eine Polizeikontrolle in der Lützowerstraße.
Der 16-Jährige hatte das abgelaufene und nicht für den Roller ausgegebene Kennzeichen so geknickt, dass die Jahreszahl unlesbar war. Die Polizisten beschlagnahmten den Rollerschlüssel und verhinderten so die Weiterfahrt. Den Jugendlichen erwartet nun Post von der Staatsanwaltschaft.