Die neueste Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg macht es dem Rastatter Gesundheitsamt möglich, die nächtliche Ausgangsbeschränkung für den Landkreis ab Sonntag um Mitternacht zu beenden.
Dies gab das Landratsamt am Sonntagnachmittag bekannt. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung war aufgrund der zuvor geltenden Regeln erst am Freitagabend in Kraft getreten.
Inzidenz im Kreis Rastatt zwar über 50, aber unter 100
Die neue Verordnung sieht vor, dass Kreise erst bei einer seit drei Tagen in Folge bestehenden Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner regionale Ausgangsbeschränkungen zu erlassen sind, wenn „die zuständige Behörde zusätzlich feststellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus besteht“.
Wie das Landratsamt mitteilt, lag die Sieben-Tages-Inzidenz der letzten drei Tage im Landkreis Rastatt, beginnend am 4. März 2021, jeweils unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Demnach bestehe keine Notwendigkeit mehr für die Ausgangsbeschränkung.