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Auch auf vierspuriger Straße

Neue Tempo-30-Zonen in Rastatt: Autofahrer sprechen von Abzocke

Autofahrer müssen auf die Bremse steigen: In mehreren Hauptverkehrsadern der Stadt Rastatt gilt seit Oktober Tempo 30. Es hagelte bereits Strafzettel. Was viele Verkehrsteilnehmer in Rage versetzt, gilt dem Schutz der Anwohner vor Lärm.

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29 Okt 19 Bahnhofstraße 4 Foto: Hans-Jürgen Collet

„Weniger Lärm, weniger Belastung für die Bürger“: Mit diesen Worten hatte die Stadtverwaltung Anfang Oktober angekündigt, im Rahmen des Lärmaktionsplans mehrere Tempolimits umzusetzen. Seitdem dürfen die Fahrzeuge auf vielen Abschnitten nur noch mit 30 Stundenkilometern durch Rastatt zuckeln, etwa zwischen Lützowerstraße und Bahnhof. Was die Nerven der Anwohner schonen soll, bringt bei vielen Autofahrern das Blut in Wallung – zumal es schon Bußgelder hagelte.

Vierspuriger Abschnitt betroffen

Die Murgtalstraße in Niederbühl machte den Auftakt. Mittlerweile stehen die 30er-Schilder auch in der Lützowerstraße, der Kehler Straße und in der Kapellenstraße. Entlang der Bahnhofstraße ist sogar ein vierspuriger Abschnitt betroffen. An anderen Stellen müssen Fahrzeuge nur nachts zwischen 22 und 6 Uhr das Tempo drosseln, so auf der L75 zwischen Badener Straße und Hauptzollamt sowie in Ottersdorf in der Wilhelmstraße. 50 statt bislang 70 Stundenkilometer sind nachts auch auf Teilen der Karlsruher Straße und auf der L77a.

Autofahrer machen sich im Netz Luft

Im Internet machen sich die ausgebremsten Autofahrer Luft: „Abzocke“, „Einnahmequelle für die Stadt“, „Die Stadt braucht dringend Geld“ – so und ähnlich lauten viele Kommentare auf Facebook. Der Ärger ist umso größer, weil die Verwaltung das Tempolimit schon wenige Tage nach Inkrafttreten auch überprüfen ließ. Bei einer Messung an der Schloss-Galerie in Richtung Bahnhof tappten innerhalb von zwei Stunden 99 Temposünder in die Radarfalle. Tags darauf waren es in der Gegenrichtung 78 Fahrzeuge. In Niederbühl wurden innerhalb von nur 100 Minuten 63 Fahrzeuge geblitzt.

Zwar wurden viele Autofahrer von den neuen Tempolimits kalt erwischt, die Grundsatzentscheidung dafür fällte der Gemeinderat aber schon vor zwei Jahren. Im Dezember 2017 verabschiedete das Gremium den Lärmaktionsplan. Dessen Zielsetzung ist es, den Verkehrslärm zum Schutz von Anwohnern verschiedener Straßen zu reduzieren. Als Hauptmittel der Wahl sieht der Plan die jetzt umgesetzten Tempolimits vor.

Anlass war eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005, die Städte zu solchen Maßnahmen verpflichtete.

Mehrere Hotspots ausgemacht

Als Grundlage diente eine Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), die für Rastatt mehrere Lärmschwerpunkte auswies, sogenannte Hotspots. Demnach sind etwa in der Bahnhofstraße 30 Gebäude tagsüber einer Geräuschkulisse von über 70 Dezibel ausgesetzt, dem Grenzwert für mögliche Gesundheitsrisiken. Nachts liegt der Wert bei 60 Dezibel.

Tempolimit darf Verkehrsfluss nicht ins Stocken bringen

Diese Grenze überschreiten in der Bahnhofstraße 36 Gebäude. In Summe weisen die Karten im Stadtgebiet 70 Gebäude aus, die tagsüber einer gesundheitsschädlichen Belastung ausgesetzt sind, nachts sind es 107. Betroffen seien entlang der Hauptverkehrsstraßen 321 Anwohner am Tag und 471 in der Nacht. Laut Lärmaktionsplan stellen Geschwindigkeitsbeschränkungen eine „wirksame Maßnahme zur Minderung des Straßenverkehrslärms dar“. Dabei müsse allerdings darauf geachtet werden, dass ein Tempolimit den Verkehrsfluss nicht ins Stocken bringt und der Effekt dadurch zunichte gemacht werde.

Lärmaktionsplan wird schon 2020 überarbeitet

Der Kosten-Nutzen-Faktor sei bei einer geschätzten Investition von rund 20 000 Euro für die Installation der Schilder sehr hoch. Trotzdem haben auch nach der Umsetzung nicht alle Anwohner Ruhe. Der Lärmaktionsplan geht davon aus, dass die Grenzwerte tagsüber noch immer für 110 Anwohner übertroffen werden, nachts sind es sogar 217. In Stein gemeißelt ist das Maßnahmenpaket des Lärmaktionsplans indes nicht. Bereits im Sommer 2020 soll der Gemeinderat über eine Fortschreibung auf Basis neuer LUBW-Karten entscheiden. Zuvor ist im Frühjahr eine Bürgerbeteiligung geplant, bei der die Betroffenen Lärm für ihre Anliegen machen können.

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