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Frankreich könnte Hochinzidenzgebiete werden

Rastatter Landrat warnt vor Pendler-Chaos: Nur noch mit Corona-Test über die Grenze?

Der Rastatter Landrat Toni Huber fürchtet ein Chaos im Grenzverkehr mit Frankreich. Täglich pendeln 60.000 Berufstätige zwischen dem Elsass und Baden. Huber befürchtet, dass sie schon bald nur noch mit negativem Corona-Test über die Grenze kommen.

Auch im grenznahen Iffezheim haben pünktlich um 8 Uhr die Grenzkontrollen begonnen. Die Bundespolizei stoppt jedes Fahrzeug. Es hat sich bereits ein Rückstau gebildet.
Lange Wartezeiten: Im Frühjahr kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Iffezheim alle Fahrzeuge. Foto: Holger Siebnich

Pendler aus dem Elsass könnten auf dem Weg zur Arbeit in Deutschland bald Probleme bekommen. Der Rastatter Landrat Toni Huber warnt in einem offenen Brief an Sozialminister Manne Lucha (Grüne) davor, dass die strengeren Regeln für Einreisende aus Risikogebieten, die seit dem 18. Januar gelten, zeitnah zu einer Testpflicht für Pendler führen könnten.

Die Regeln definieren sogenannte Hochinzidenzgebiete, bei denen Betroffene schon bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. „Ich sehe die derzeit wieder anhaltend hohen Inzidenzen in Frankreich mit großer Sorge. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine Einstufung Frankreichs als Hochinzidenzgebiet schon bald folgen könnte“, schreibt Huber.

Dies werde für den Landkreis Rastatt, aber auch für die übrigen grenznahen Land- und Stadtkreise weitreichende Folgen haben. Einreisende unterlägen der Pflicht, ein negatives Testergebnis mitzuführen, das nicht älter als 48 Stunden sein dürfe.

Verordnung sieht keine Ausnahmen für Pendler vor

Die Verordnung sehe für Grenzpendler aus Hochinzidenzgebieten keine Ausnahmen vor. Sie müssten laut Huber „mehrfach in der Woche eine solche Testung sicherstellen“. Die Corona-Einreiseverordnung räume den örtlich zuständigen Behörden die Möglichkeit zur Erteilung von Einzelfallausnahmen ein. Hiervon habe der Freistaat Sachsen Gebrauch gemacht und Erleichterungen für Grenzpendler geschaffen.

In Baden-Württemberg sei dagegen vorgesehen, dass die Kommunen über Ausnahmen entscheiden. „In Anbetracht der knapp 60.000 Berufspendler in der deutsch-französischen Oberrheinregion könnte diese Zuständigkeit die Städte und Gemeinden vor große Probleme stellen, zumal unklar ist, ob die Grenzübertrittskommune oder die Zielkommune für die Entscheidung zuständig ist“, schreibt Huber.

Grenzen brauchen neue Testmöglichkeiten

Der Landrat appelliert an den Minister, die Landesregelungen zu den Zuständigkeiten im Infektionsschutzrecht kritisch zu überprüfen. Das Land müsse die Kompetenz für Ausnahmen von der Corona-Einreiseverordnung sich ziehen.

Ein Chaos wie im Frühjahr muss vermieden werden.
Toni Huber, Landrat

Huber fordert außerdem, an den Grenzen erneut Testmöglichkeiten zu schaffen. Auch dafür bedürfe es eines kreisübergreifenden Konzeptes, um den großen logistischen Aufwand zu stemmen: „In Anbetracht der bereits jetzt anhaltend hohen coronabedingten Arbeitsbelastung in den Landratsämtern, die derzeit zusätzlich den Betrieb der Kreisimpfzentren für das Land Baden-Württemberg sicherstellen, sehe ich keine Kapazitäten, planerisch aktiv zu werden.“

Ein Chaos wie im Frühjahr müsse um jeden Preis vermieden werden. Es bestehe ein Konsens in der deutsch-französischen Region, die Grenzen offen zu halten und auch in Zeiten der Pandemie die gemeinsamen Besonderheiten im grenzüberschreitenden Raum bestmöglich zu berücksichtigen.

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