Der Plan steht: Am kommenden Montag soll der Weihnachtsmarkt Rastatt eröffnet werden und bis 23. Dezember dauern. Nach einer aktuellen Dezernentenbesprechung in der Stadtverwaltung gilt für sämtliche Besucher nun allerdings die 2G-Regel, das heißt, sie müssen geimpft oder genesen sein.
In der vergangenen Woche hatte die Stadtverwaltung noch vorgesehen, die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) anzuwenden. „Weil die Infektionszahlen galoppieren, haben wir nun aber die Regeln verändert“, sagt die städtische Pressesprecherin Heike Dießelberg.
Sie spricht von einer „Habachtstellung“, in der sich die Stadtverwaltung momentan befinde. Tritt in Baden-Württemberg die Alarmstufe in Kraft, besteht in vielen Bereichen die 2G-Pflicht. Laut Stadtverwaltung gilt für alle Veranstaltungen, die in städtischer Regie ablaufen, ab sofort schon nur noch die 2G-Regel.
Glühweinstände und Imbissbuden auf dem Rastatter Weihnachtsmarkt bleiben erhalten
Unbenommen davon sollen Imbissbuden und Glühweinstände mit Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr auf dem Weihnachtsmarkt bleiben, falls es bis zum kommenden Montag keine anderen Vorgaben vonseiten des Landes gibt.
Das gesamte Gelände, das im weihnachtlichen Lichterglanz erstrahlt, wird komplett eingezäunt. Die entsprechenden Nachweise über die Einhaltung der 2G-Regel sollen an einem oder zwei Eingängen kontrolliert werden. Auch Stammgäste, die dem Markt möglicherweise an jedem Tag einen Besuch abstatten wollen, müssen die Nachweise immer wieder von Neuem vorlegen.
Wie Dießelberg bestätigt, besteht zudem auf dem gesamten Marktgelände, in dessen Mittelpunkt unter anderem eine imposante Kindereisenbahn steht, eine Maskenpflicht. Auf ein Bühnenprogramm wird wegen der aktuellen Corona-Lage komplett verzichtet.