Einstimmig und nach Vorlage beschloss am Montagabend der Rastatter Gemeinderat den Sonntag, 24. September, als Termin für die Wahl des neuen Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt. Ein möglichen zweiten Wahlgangs ist für den 15. Oktober festgesetzt.
Frühestens drei und spätestens einen Monat vor Ende der Amtsfrist muss die Wahl erfolgen, so sieht es die Wahlordnung vor.
Oberbürgermeisterwahl Rastatt: Bewerbungen können bis 28. August abgegeben werden
Aus diesem Termin ergeben sich die übrigen Fristen: So können bis spätestens 28. August, 18 Uhr Bewerbungen um den Posten eingereicht werden. Die Stellenausschreibung wird am 24. Juni in den Badischen Neuesten Nachrichten, dem Badischen Tagblatt und der Stuttgarter Zeitung veröffentlicht, am 26. Juni im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.
Die Bewerber stellen sich am 13. September ab 19 Uhr öffentlich in der Badner Halle vor. Über diese Vorstellung der Bewerber entscheidet zuvor der Gemeinderat. Um möglichst vielen wahlberechtigten Bürgern einen Zugang zu der Veranstaltung zu ermöglichen, möchte die Verwaltung die Informationsveranstaltung live als Streaming übertragen.
Diese soll dazu aufgezeichnet und eventuell auf die Homepage der Stadt gestellt werden. Eine Aufzeichnung dient auch als Absicherung gegen mögliche Beschwerden von Kandidaten, falls technische Probleme auftreten sollten. Hier hat sich die Verwaltung Rückendeckung vom Regierungspräsidium geholt.
Zweiter Wahlgang würde am 15. Oktober stattfinden
Da in diesem Jahr eine Änderung des Gemeindewahlrechts ansteht, dieser Termin aber noch nicht bekannt ist, hat die Rastatter Stadtverwaltung das Procedere eines zweiten Wahlgangs in zwei Ausführungen erarbeitet: Als Termin eines möglichen zweiten Wahlgangs ist der 15. Oktober festgelegt.
Dieser Termin wurde gewählt, weil mit einer höheren Anzahl von Briefwählern gerechnet wird. Da kann es zu Verspätungen bei der Zustellung durch die Post kommen, aber auch die Auszählung nimmt mehr Zeit in Anspruch.
Wenn beim ersten Wahlgang kein Kandidat auf mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen kommt, können nach der derzeit noch gültigen Gesetzeslage alle Bewerber noch einmal in einem zweiten Wahlgang antreten. Dieser kann frühestens am zweiten, spätestens am vierten Sonntag nach dem ersten Wahlgang stattfinden. Bei Stimmengleichheit entscheidet dann das Los.
Nach der geplanten Änderung des Gesetzes gehen nur die zwei Bewerber, die die meisten Stimmen erringen konnten, in die Stichwahl. Diese müssen innerhalb von drei Tagen der Teilnahme an der Stichwahl schriftlich zustimmen und ihre Wählbarkeit nachweisen.
Stichtag, um an der Stichwahl teilzunehmen, ist der 27. September 2023. Wer die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, geht als Sieger aus der Stichwahl hervor und ist damit neuer Oberbürgermeister von Rastatt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.