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Förderung vom Bund

Raumluftfilter an Rastatter Kitas und Schulen: 4,5 Millionen Euro drohen zu verfallen

In Rastatt fehlen Raumfilter. Noch immer sind nicht alle Anlagen an Kitas und Schulen eingebaut. Das könnte die Förderung vom Bund beeinflussen. Warum 4,5 Millionen Euro verfallen könnten.

Einzelne Geräte statt Anlagen: Trotz der Fördermittel des Bundes müssen einige Schulen noch immer auf mobile Luftfiltergeräte zurückgreifen. Foto: Matthias Bein/dpa
Einzelne Geräte statt Anlagen: Trotz der Fördermittel des Bundes müssen einige Schulen noch immer auf mobile Luftfiltergeräte zurückgreifen. Foto: Foto: Matthias Bein/dpa

Die gestörten Lieferketten, die die gesamte Wirtschaft belasten, haben auch Auswirkungen auf Rastatter Schulen und Kitas. Weiterhin ist unklar, wann dort die bestellten Filteranlagen eingebaut werden können. Damit drohen der Stadt Rastatt bis zu 4,5 Millionen Euro an Fördergeldern durch die Lappen zu gehen.

Darauf macht der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker in einer Pressemitteilung aufmerksam. Darin geht es um die Bundesförderung für coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) an Kindertagesstätten und Schulen.

Im Gegensatz zu einfachen Raumluftfiltern, wie man sie seit der Pandemie aus Restaurant und Co kennt, werden RLT-Anlagen baulich in die Gebäude integriert.

Für sie hatte die Stadt Rastatt 2021 vom Bund eine Förderzusage in einer Gesamthöhe von 12,16 Millionen Euro erhalten. Mit dem Geld sollten die Anlagen in 21 städtischen Schulen und Kitas eingebaut werden – eigentlich innerhalb von zwölf Monaten ab Bewilligung.

Rastatter Anlagen müssen bis zum 9. Juni installiert sein

Die landesweiten Lieferschwierigkeiten, vor allem bei den Platinen der RLT-Anlagen, sorgten für eine Verlängerung der Frist bis zum 9. Juni 2023. Bis dahin müssen die Anlagen nun betriebsbereit sein. Doch auch das könnte eng werden.

Es gibt Hersteller, die schlicht keinen Liefertermin benennen.
Markus Jülg, städtischer Fachbereichsleiter Gebäudemanagement

„Kritischer Faktor sind die Lieferzeitpunkte der raumlufttechnischen Geräte“, bestätigt Markus Jülg, städtischer Fachbereichsleiter Gebäudemanagement. „Es gibt Hersteller, die schlicht keinen Liefertermin benennen.“ In diesen Fällen könne man einfach nicht sagen, ob die Anlagen innerhalb der Förderfrist in Betrieb genommen werden können.

Ein Antrag im Bundestag für eine großzügigere Fristverlängerung wurde nun aber abgelehnt. Auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Eine weitergehende Verlängerung ist mangels verfügbarer Haushaltsmittel aller Voraussicht nach nicht möglich.“

Etwa die Hälfte der Schulen und Kitas ist betroffen

Damit ist ein Verlust der Förderung in einigen Fällen nicht auszuschließen, erklärt Jülg. Davon betroffen sind etwa 50 Prozent der betroffenen Schulen und Kitas in Rastatt. „Somit drohen im schlimmsten Fall etwa 4,5 Millionen Euro Verlust an Fördergeldern“, stellt Jülg klar und widerspricht damit dem von Whittaker genannten Betrag von mehr als neun Millionen Euro.

„Wir hoffen natürlich, dass alle Geräte vor dem 9. Juni 2023 geliefert, eingebaut und insgesamt in Betrieb genommen werden können“, sagt Jülg. Die Stadt tue alles in ihrer Macht stehende, um dieses Ziel zu erreichen.

Beispielsweise durch Wechsel auf Fabrikate mit verlässlichen und annehmbaren Lieferterminen. Ein Wechsel sei aus technischen Gründen jedoch nicht überall möglich.

Stadt Rastatt musste umplanen

„Die Situation ist für die Stadt prekär“, sagt der Fachbereichsleiter weiter. „Es steckt nicht zuletzt für die städtischen Mitarbeitenden enorm viel Arbeit dahinter. Nachfragen, Umplanungen, Ungewissheiten. Das alles kostet Zeit und Nerven.“

Außerdem bräuchten die Schul- und Kita-Kinder die Anlagen für den kommenden Winter dringend. „Es frustriert, dass nun erneut ein Winter ohne diese Anlagen durchgestanden werden muss.“

Doch welche Folgen hätte das Ausbleiben der 4,5 Millionen an Fördergeldern für die betroffenen Kitas und Schulen? Gehen die dann ohne Anlagen aus? Nein, versichert Jülg: „Die Maßnahmen werden umgesetzt. Zur Not mit eigenen Mitteln.“ Die Stadt habe bereits geplant und Leistungen beauftragt. „Wir sind vertraglich zur Umsetzung verpflichtet. Da gibt es kein Zurück mehr.“

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